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Sterbefälle - die häufigsten Fragen in Kürze

Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles?

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Personen die in Wismar verstorben sind, werden also vom Standesamt Wismar beurkundet.

Ist eine Frist zu beachten ?

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Wer zeigt den Sterbefall an ?

  • Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
  • Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht:
    • dem Familienoberhaupt,
    • demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war
    • oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.

Welche Gebühren fallen an?

Sterbefall

Sterbeurkunde
 15,00
internationale Sterbeurkunde   15,00
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
die Hälfte der jeweiligen Gebühr

Kontakt

Standesamt
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
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E-Mail
Fax: 03841 251-1085
Telefon: 03841 251-1054

Bankverbindung

Zahlungsempfänger:  

Hansestadt Wismar, Standesamt

IBAN :                         

DE 98 1405 1000 1000 0606 55

BIC:                            

NOLADE21WIS

Bank:                          

Sparkasse NWM

Verwendungszweck:

00063002, Name