Welterbe in Wismar
UNESCO-Welterbe
Welterbestätten sind Kultur- und Naturorte von einzigartigem Wert für die Menschheit. Mit der Verabschiedung der Welterbekonvention im Jahr 1972 hat sich die internationale Gemeinschaft verpflichtet, dieses Erbe für kommende Generationen zu bewahren. Heute ist sie das meistunterzeichnete Abkommen der Welt. Über 1.000 Stätten gehören inzwischen zum UNESCO-Welterbe.
Orte, die seit 1978 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen werden, besitzen einen außergewöhnlichen universellen Wert, sind authentisch oder unversehrt und erfüllen mindestens eines von zehn festgelegten Kriterien.
Die Historischen Altstädte von Stralsund und Wismar – Welterbe seit 2002
In den Altstädten von Wismar und Stralsund wird eindrucksvoll sichtbar, welche Bedeutung die Hansestädte in der Blütezeit des mittelalterlichen Städtebundes sowie als Festungen und Verwaltungszentren im 17. und 18. Jahrhundert hatten. Die sechs Backsteinkirchen beider Städte zählen zu den herausragenden Beispielen der Sakralarchitektur der Hanse im südlichen Ostseeraum.
Die mittelalterlichen Stadtgrundrisse sind bis heute erhalten und zeigen beispielhaft das Bild einer entwickelten Hansestadt im 14. Jahrhundert.
Wismar konnte seinen städtebaulichen Grundriss mit Straßen und Plätzen, Parzellen- und Quartiersstrukturen sowie dem Alten Hafen bis heute nahezu unverändert bewahren. Die zum Hafen fließende „Grube“ ist der letzte erhaltene, künstlich angelegte mittelalterliche Wasserlauf in einer norddeutschen Altstadt.
Aufgrund dieser Einzigartigkeit erklärte die UNESCO die Altstädte von Wismar und Stralsund im Jahr 2002 zum Weltkulturerbe.
Historische Altstädte Wismar und Stralsund – Zwei Städte, ein Erbe
Weitere Informationen zum UNESCO-Welterbe der Hansestädte Wismar und Stralsund finden Sie unter: Zwei Städte - ein Erbe