Verloren Vergessen Gefunden

Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben (also etwas, das mehr als 10,00 Euro wert ist), müssen Sie ihn abgeben.
Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet.

Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden

  • der Gegenstand,

  • der Fundort und die Fundzeit sowie

  • Ihre Kontaktdaten
    notiert.

Das Fundbüro bewahrt alle abgegebenen Gegenstände mindestens sechs Monate lang auf.
Meldet sich die Eigentümerin oder der Eigentümer in dieser Zeit nicht, dürfen Sie als Finderin oder Finder den Gegenstand behalten.

Wird dieses Recht nicht genutzt oder wurde der Gegenstand in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefunden, geht er in das Eigentum der Stadt über.

Nach Ablauf der Frist werden diese Gegenstände in regelmäßigen Abständen öffentlich versteigert.
Die Termine werden vorher vom Fundbüro angekündigt.
Die Einnahmen aus den Versteigerungen fließen in den Haushalt der Hansestadt Wismar.

Wenn Sie etwas verloren haben (zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Hörgerät), kann Ihnen das BürgerServiceCenter eine Verlustbescheinigung ausstellen.
Diese Bescheinigung kostet 6,00 Euro.

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Landesverwaltungskostengesetz M-V (VwKostG M-V)

  • Kostenverordnung des Innenministeriums M-V (IMKostVO M-V)


Kontakt

Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Das BürgerServiceCenter – Fundbüro hilft Ihnen gern weiter:

  • telefonisch,

  • per E-Mail oder

  • direkt vor Ort.

Online-Suche:
Im Elektronischen Fundsachenregister der Hansestadt Wismar können Sie nachsehen, ob Ihr Gegenstand bereits gefunden wurde.