Präsidium der Bürgerschaft
Zur Unterstützung der Präsidentin/dem Präsidenten der Bürgerschaft wird ein Präsidium gebildet.
Näheres hierzu ist in der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Im Präsidium vertreten sind die Präsidentin der Bürgerschaft, ihre zwei Stellvertreter, sowie die Vorsitzenden der Fraktionen.