Hafenbehörde

Kontakt

E-Mail: hafenamt@wismar.de 
Seefunk:

  • Kanal 11 – Wismar Port (innerhalb der Öffnungszeiten)

  • Kanal 12 – Wismar Traffic (Koordination durch die Verkehrsleitzentrale)


Die Hafenbehörde ist im Hafengebiet der Hansestadt Wismar innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen zuständig für:

Abwehr von Gefahren

  • Regelung und Überwachung der Nutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen

  • Abwehr von Gefahren, bezogen auf ein- und ausgehende Fahrzeuge sowie Hafenanlagen

  • Bekanntmachungen auf Grundlage der Hafenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HafVO M-V)

  • Nutzungsfreigabe und Einschränkungen von Hafenanlagen und Wasserflächen

  • Durchführung von Kontrollen gemäß MARPOL-Übereinkommen und Schiffsabfallentsorgungsgesetz

Schutz und Sicherheit

  • Abwehr von Gefahren im Hafenbereich

  • Überwachung der Nutzung und des Verkehrs im Hafen

  • Maßnahmen bei Gefahren für Schiffe und Hafenanlagen

  • Veröffentlichung von wichtigen Hinweisen und Bekanntmachungen

  • Freigabe oder Sperrung von Hafenanlagen und Wasserflächen

  • Kontrollen nach dem MARPOL-Übereinkommen (Schutz der Meeresumwelt) und dem Schiffsabfallentsorgungsgesetz

Erteilung von hafenbehördlichen Genehmigungen für die Berufs- und Sportschifffahrt

  • Schlepperbefreiungen

  • Nutzung der Hafengewässer für Wasserfahrzeuge mit Abmessungen über:
    Länge über alles (LüA) 140,00 m, Breite über alles (BüA) 21,00 m und/oder 8,00 m Tiefgang

  • Taucher- und Bergungsarbeiten

  • Feuerarbeiten (Arbeiten mit offenem Feuer)

  • kleine Reparaturarbeiten

  • Feuerwerke

  • Veranstaltungen und Ähnliches


Liegeplätze

  • Regelung und Überwachung der Nutzung des Hafengebiets der Hansestadt Wismar
  • Zuweisung von Liegeplätzen für die Berufs- und Sportschifffahrt
  • Zuweisung von Dauerliegeplätzen

Gesetzliche Grundlagen

Die Arbeit der Hafenbehörde der Hansestadt Wismar beruht auf folgenden landesrechtlichen Vorschriften:

  • Hafenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HafVO M-V)

  • Hafengefahrgutverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HGGVO M-V)

  • Schiffsabfallentsorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchAbfEntG M-V)

Auf Grundlage dieser Verordnungen wurde für den Hafen Wismar eine Hafenbenutzungsordnung (HafBO) erarbeitet und in Kraft gesetzt.
Die Hafenbenutzungsordnung regelt das hoheitliche Handeln der Hafenbehörde und gibt Verhaltensregeln für die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen im Hafengebiet der Hansestadt Wismar innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen vor.





Kontakt

Saisonöffnungszeiten

Hafenmeister-/Seglerbüro

am Wasserwanderrastplatz,
Kopenhagener Straße geöffnet 
vom 1. Mai bis 30. September
in der Zeit von 09:00 - 10:00 Uhr.

Sanitärgebäude

am Wasserwanderrastplatz,
Kopenhagener Straße geöffnet
vom 15. April bis 31. Oktober.

Informationen

VHF-Channel 11 / Wismar Port (Hafenkommunikation, nur per UKW-Seefunk)

VHF-Channel 12 / Wismar Traffic (Schiffsverkehrslenkung, nur per UKW-Seefunk)