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Eheschließung

Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare im Standesamt Wismar das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

Planung

Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit beachten Sie bitte unsere

Trautermine im Standesamt

Wir führen Trauungen vorzugsweise freitags, in den Sommermonaten auch samstag durch.
Aber auch innerhalb der Woche sind nach Absprache Traungen möglich.
Zur Terminabfrage nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Terminreservierungen für das kommende Jahr nehmen wir ab Oktober des Vorjahres unverbindlich entgegen.

Trausaal

Unser Trausaal im Rathaus bietet Ihnen Platz für 35 Gäste.

Trauung auf dem Schiff oder der Insel Poel

Oder möchten Sie lieber auf einem Schiff oder auf der Insel Poel heiraten?

Auf der Insel Poel  finden in den Sommermonaten Trauungen am Mittwochvormittag statt.

Termine erfragen beim:

Alternativbild
E-Mail schreiben
Fax: 03841 251-1085
Telefon: 03841 251-1054
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und zusätzliche Kosten erfragen Sie bitte bei:

Detailansicht der Adresse anzeigen
Telefon: 03841 304310
Fax: 03841 304312
E-Mail schreiben
www.poeler-kogge.de
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Die Anmeldung der Eheschließung

Förmliche Anmeldung beim Standesamt

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für das Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen erklären. Dies kann durch eine formlose „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ geschehen.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Wismar wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Wismar heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Lassen Sie sich für die Anmeldung unbedingt einen Termin geben!

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Sie brauchen zur Anmeldung der Eheschließung Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe. Sie benötigen folgende Unterlagen (Urkunden sollen aktuell sein):

1. Aufenthaltsbescheinigung

Erhältlich bei der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.

2. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes

3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:

  • eine Eheurkunde der vorausgegangenen Ehe und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • eine Eheurkunde der vorausgegangenen Ehe und eine Sterbeurkunde des letzten Ehegatten

Die Beendigung der Ehe kann man auch durch eine vom Standesamt der Eheschließung neu ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk nachweisen

4. bei gemeinsamen Kindern:

Geburtsurkunden der Kinder und Vaterschaftsanerkennung

5. in Einzelfällen sind weitere Unterlagen notwendig

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

Namensführung und Gebühren

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Gemeinsamer Ehename

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Beispiel:

Sabine Traum, geb. Sommer & Theo Traum
oder
Sabine Sommer & Theo Sommer, geb. Traum

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich, solange die Ehe besteht.

 

Kein Ehenamen

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel:

Sabine Sommer & Theo Traum

 

Doppelnamen

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

 

Beispiel:

Sabine Sommer & Theo Sommer-Traum

oder
Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer

oder
Sabine Sommer-Traum & Theo Traum

oder
Sabine Traum-Sommer & Theo Traum

Was kostet eine Trauung?

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens!
Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wieviele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie noch zusätzliche Namenserklärungen abgeben wollen.


Nach landesseinheitlich geltender Rechtsverordnung sind die Standesämter verpflichtet, für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also  an Samstagen, eine Zusatzgebühr in Höhe von 120 Euro zu erheben.
Die Trauung auf der Poeler Kogge kostet 54 Euro extra, für eine Trauung auf der Insel Poel bezahlen Sie 75 Euro extra beim Standesamt.

Die Gebühren im Einzelnen:

Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 80
Wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind 90 - 260
Heirats- und Geburtsurkunde (erstes Exemplar)- weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte 15

Urkundenmappe

2,50

Kontakt

Standesamt
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
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E-Mail
Fax: 03841 251-1085
Telefon: 03841 251-1054