BgA Stadthafen

Gesetzliche Grundlagen

Die Arbeit der Hafenbehörde der Hansestadt Wismar beruht auf folgenden landesrechtlichen Vorschriften:

Auf Grundlage dieser Verordnungen wurde für den Hafen Wismar eine Hafenbenutzungsordnung (HafBO) erarbeitet und in Kraft gesetzt.
Die Hafenbenutzungsordnung regelt das hoheitliche Handeln der Hafenbehörde und gibt Verhaltensregeln für die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen im Hafengebiet der Hansestadt Wismar innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen vor.