BgA Stadthafen
Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeit der Hafenbehörde der Hansestadt Wismar beruht auf folgenden landesrechtlichen Vorschriften:
Auf Grundlage dieser Verordnungen wurde für den Hafen Wismar eine Hafenbenutzungsordnung (HafBO) erarbeitet und in Kraft gesetzt.
Die Hafenbenutzungsordnung regelt das hoheitliche Handeln der Hafenbehörde und gibt Verhaltensregeln für die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen im Hafengebiet der Hansestadt Wismar innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen vor.
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Hafenbenutzungsordnung in 3. Änderungsfassung: Datei in neuem Fenster öffnen
Datum:
3. Änderung der Hafenbenutzungsordnung (Hafengrenze Anlage 1, S. 3) veröffentlicht am 18.08.2022; in Kraft ab 19.08.2022
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Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen ab 03.04.2024: Datei in neuem Fenster öffnen
Datum:
Veröffentlicht am 02.04.2024
in Kraft ab: 03.04.2024