Immer aber blieb er ein parkartig gestalteter Friedhof mit einem gut erhaltenen alten Baumbestand, unter dessen schützendem grünen Blätterdach für verstorbene Bürger eine würdige Grabstätte gestaltet werden kann. Die Stille und Abgeschiedenheit des Ortes bieten angemessene Möglichkeiten, die Trauer ausleben und verarbeiten zu können.
Die Pflicht der Kommune als Träger des Friedhofes ist es, würdige und zweckentsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Bereits 1986 wurde der Friedhof als Flächendenkmal unter Schutz gestellt.
Nach der politischen Wende 1989 hat die Stadt bisher weit über zwei Millionen DM in Sanierungs- und Baumaßnahmen auf dem Friedhof investiert.
Die Anerkennung der Bürger und Besucher zeigt, daß der gesamte Friedhof als Kulturgut bewahrt und den Bedürfnissen entsprechend verwaltet wird.
Die Entwicklung der städtischen Friedhöfe wurde Mitte des 19. Jahrhundert zunehmend vom aufstrebenden Bürgertum beeinflußt.
Das Erbbegräbnis und das Familiengrab blieb den wohlhabenden Familien vorbehalten, die ärmeren Bevölkerungsschichten wählten das Reihengrab.
Friedhofsgrundrisse mit pompösen Familiengrüften an repräsentativen Plätzen sind kennzeichnend für diese Periode.
Später führte die Entwicklung vom Erdgrabhügel über das Grabbeet zu flächigen Grabgestaltungsformen.
Im Erscheinungsbild des Friedhofs sind hier und da noch vergitterte Grabstätten zu erkennen. Als »Totengärtchen« bezeichnete man jene Familiengrabstätten, die eine besondere Einzäunung umgab. Diese sollte sowohl Schutz als auch Zierde der Grabstätte sein, hatte aber auch den Besitzanspruch der Familie auf dieses Stückchen Gottesacker zu unterstreichen.
Auf dem Wismarer Friedhof sind einige dieser Totengärtchen erhalten geblieben.
Mitunter sind Grabsteine schon längst nicht mehr vorhanden, die Eisengitter vom Rost zerfressen, aber auch diese Gitter sind Relikte der Friedhofskultur vergangener Jahrhunderte, und die Friedhofsverwaltung bemüht sich, sie instand zu halten, um das alte Friedhofsbild zu bewahren.
Die Entstehungszeit dieser historisch wertvollen Grabmale fällt in den Zeitraum des beginnenden 19. bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts. Eine würdige Beerdigung und die regelmäßige Pflege der Grabstätten sind seit Jahrhunderten ein selbstverständlicher Bestandteil unserer Kultur.
In unseren Breiten sind Erdbestattungen zur Regel geworden; bis in die 1970er Jahre hinein galt das auch für den Wismarer Friedhof.
Staatlicherseits wurden in den 70er und 80er Jahren Feuerbestattungen gefördert und propagiert. So entstand Ende der 80er Jahre das anonyme Urnengrabfeld auf dem Westfriedhof, das zunächst Verstorbenen vorbehalten war, die keine Angehörigen und somit niemanden für die Grabpflege hatten.
Die Bepflanzung der Grabstätte ist eine Erscheinung der christlich geprägten Gesellschaften der Neuzeit. Es wurden bestimmte Gehölze und Stauden gepflanzt, denen eine glaubensgeprägte kultische Bedeutung zukam. Hierzu gehören traditionelle Trauerbäume, etwa die Trauerweide, immergrüne Pflanzen wie Buchsbaum und Immergrün, die als Symbole des Lebens, der Ewigkeit und Unsterblichkeit galten.
Blick vom ältesten Friedhofsteil auf dem ehemaligen Galgenberg, aus: Mecklenburg in Bildern, Hrsg. Lisch, 1842, Vorlage: C. N. Canow (Stadtgeschichtliches Museum Wismar)
Ältester auffindbarer Plan des Alten Friedhofs, gez. I. G. Borgwardt, 1844 (Stadtarchiv Wismar)
Erweiterung des Alten Friedhofs um Garten des Friedhofswärters, Darstellung 1926 (Stadtarchiv Wismar)
Neuanlage des West-Friedhofs ab 1862, nach Theodor Klett (großhzgl. Gartenbaudirektor, Schwerin)
Buchstabenfelder mit Abschluss am Droschkenplatz, Pavillon, Vogelperspektive der Erweiterung des Friedhofs um 1930, durch C. Dolberg, W. Hübotter, A. Kurilin (Stadtarchiv Wismar)
Entwicklung Friedhofs-Entwicklungskonzept
Aufzug vorhanden: Nein
Rollstuhlgerecht: Nein