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Bürgerschaft

Bürgerschaft der Hansestadt Wismar

Die Stadtvertretung der Hansestadt Wismar führt, aufgrund der hanseatischen Tradition Wismars, die Bezeichnung "Bürgerschaft".

Sie ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Stadt.

Die in die Bürgerschaft gewählten Bürgerinnen und Bürger werden als "Bürgerschaftsmitglieder" bezeichnet.

Der Vorsitzende oder die Vorsitzende, den die Bürgerschaft aus ihrer Mitte wählt, führt die Bezeichnung "Präsident der Bürgerschaft" oder "Präsidentin der Bürgerschaft". Der Präsident oder die Präsidentin der Bürgerschaft hat zwei gewählte Stellvertreter.

Für die Wahlperiode 2024-2029 wurden gewählt:

  • Sylvia Bartsch, Präsidentin
  • Toni Brüggert, 1. Stellvertretung der Präsidentin
  • Christa Hagemann, 2. Stellvertretung der Präsidentin

Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beträgt 37.

Nach der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern am 09.06.2024 sind zwei Mandate unbesetzt, so dass die Bürgerschaft derzeit 35 Mitglieder zählt.

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre und endet im Jahre 2029.

Die Anzahl der Gemeindevertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl. Die gesetzliche Grundlage ist das Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.


Sitzungskalender

Geschäftsordnungen/Richtlinien

Geschäftsordnung der Bürgerschaft

Richtlinie über die Gewährung und Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Wismar (Fraktionsrichtlinie)

Geschäftsordnung für den Hauptausschuss

Bürgersprechstunde der Präsidentin der Bürgerschaft

Die Präsidentin der Bürgerschaft lädt Bürgerinnen und Bürger ein, Anfragen und Anregungen zu den Aufgabenbereichen der Bürgerschaft vorzutragen.

Sprechzeiten der Präsidentin in der Zeit von 16.00 -17.00 Uhr

Montag, 16.09.2024

Montag, 14.10.2024

Montag, 18.11.2024

Montag, 02.12.2024

Wenn Sie ein Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, telefonisch oder per E-Mail über das Büro der Bürgerschaft.

Sie können Ihr Anliegen aber auch gerne per Mail oder über das Kontaktformular an das Büro der Bürgerschaft senden und der Präsidentin der Bürgerschaft Ihre Anmerkungen, Wünsche, Anregungen und Fragen mitteilen.

Einwohnerfragestunde in den Sitzungen der Bürgerschaft

Entsprechend § 17 (3) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in § 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar - Fragestunden, Anhörungen - Regelungen dazu getroffen.

Der entsprechende Paragraph der Hauptsatzung lautet:

§ 3 Fragestunde, Anhörung

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Wismar, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer Bürgerschaftssitzung Fragen an alle Mitglieder der Bürgerschaft sowie den Bürgermeister und den Beigeordneten zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Dies gilt entsprechend für natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen,die in der Hansestadt Wismar Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbebetreiben. Die Fragen müssen sich dabei auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Selbstverwaltungsangelegenheiten) beziehen, sollen kurz und sachlich sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen sich nur auf einen Gegenstand von allgemeinem Interesse beziehen, keine Wertungen enthalten sowie keinen Bezug auf die Beratungsgegenstände der folgenden Tagesordnungspunkte der Sitzung haben; hiervon kann die Bürgerschaft im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen.
  2. Soweit Fragen nicht sofort beantwortet werden können, werden diese mit Zustimmung der Fragestellenden von den Befragten schriftlich beantwortet. Außerdem sind die Antworten der Bürgerschaft zuzuleiten. Erteilen die Fragestellenden keine Zustimmung, sollen die Antworten in der folgenden Bürgerschaftssitzung mündlich mitgeteilt werden.

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zur Datenverarbeitung durch das Streaming und die Anfertigung von Tonaufnahmen von Bürgerschaftssitzungen

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zum Streaming öffentlicher Bürgerschaftssitzungen sowie zur
Anfertigung von Tonaufnahmen der Bürgerschaftssitzungen im Aufgabenbereich der Hansestadt Wismar.

Infoblatt Streaming und Tonaufnahme (PDF, 103 kB, Informationen zur Datenverarbeitung durch das Streaming und die Anfertigung von Tonaufnahmen von Bürgerschaftssitzungen )

Einwilligungserklärung (PDF, 56 kB, Einwilligung zur Verwendung von Film- und Tonaufnahmen und personenbezogenen Daten im Rahmen des Streamings sowie der Tonaufnahmen von Bürgerschaftssitzungen)

Ratsinfosystem | Login für Bürgerschaftsmitglieder

Zum Einloggen bitte hier klicken!

Hinweis:

Dieser Zugang kann nur von Gemeindevertretern und Fraktionszugehörigen verwendet werden.

Hier gelangen Sie zur APP im iTunes oder Google play!

Hier gelangen Sie zur Bedienungsanleitung der ALLRIS-APP!

Livestream Bürgerschaft


Bitte beachten Sie, dass nach § 6, Absatz 1, Nummer 12, der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar "Dritten [...] die weitergehende Verarbeitung/ Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet [ist]. Dementsprechend darf keine weitere Datenverarbeitung (zum Beispiel Speicherung und Übermittlung) sowohl des Live- als auch des On-Demand-Streams erfolgen. Jeder Rechtsverstoß wird umgehend geahndet."

Bürgerschaftssitzungen zum Nachsehen

Kontakt

Büro der Bürgerschaft
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-9101
Telefon: 03841 251-9102
Fax: 03841 251-9103
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Sylvia Bartsch
Telefon: 03841 251-9100
Fax: 03841 251-9103
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Gabi Kaminski
Telefon: 03841 251-9102
Fax: 03841 251-9103
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Diane Hamann
Telefon: 03841 251-9101
Fax: 03841 251-9103
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