Die Stadtvertretung der Hansestadt Wismar führt, aufgrund der hanseatischen Tradition Wismars, die Bezeichnung "Bürgerschaft".
Sie ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Stadt.
Die in die Bürgerschaft gewählten Bürgerinnen und Bürger werden als "Bürgerschaftsmitglieder" bezeichnet.
Der Vorsitzende oder die Vorsitzende, den die Bürgerschaft aus ihrer Mitte wählt, führt die Bezeichnung "Präsident der Bürgerschaft" oder "Präsidentin der Bürgerschaft". Der Präsident oder die Präsidentin der Bürgerschaft hat zwei gewählte Stellvertreter.
Für die Wahlperiode 2024-2029 wurden gewählt:
Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beträgt 37.
Nach der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern am 09.06.2024 sind zwei Mandate unbesetzt, so dass die Bürgerschaft derzeit 35 Mitglieder zählt.
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre und endet im Jahre 2029.
Die Anzahl der Gemeindevertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl. Die gesetzliche Grundlage ist das Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Geschäftsordnungen/Richtlinien
Die Präsidentin der Bürgerschaft lädt Bürgerinnen und Bürger ein, Anfragen und Anregungen zu den Aufgabenbereichen der Bürgerschaft vorzutragen.
Sprechzeiten der Präsidentin in der Zeit von 16.00 -17.00 Uhr
Montag, 16.09.2024
Montag, 14.10.2024
Montag, 18.11.2024
Montag, 02.12.2024
Wenn Sie ein Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, telefonisch oder per E-Mail über das Büro der Bürgerschaft.
Sie können Ihr Anliegen aber auch gerne per Mail oder über das Kontaktformular an das Büro der Bürgerschaft senden und der Präsidentin der Bürgerschaft Ihre Anmerkungen, Wünsche, Anregungen und Fragen mitteilen.
Entsprechend § 17 (3) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in § 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar - Fragestunden, Anhörungen - Regelungen dazu getroffen.
Der entsprechende Paragraph der Hauptsatzung lautet:
§ 3 Fragestunde, Anhörung
Informationen zur Datenverarbeitung durch das Streaming und die Anfertigung von Tonaufnahmen von Bürgerschaftssitzungen
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zum Streaming öffentlicher Bürgerschaftssitzungen sowie zur
Anfertigung von Tonaufnahmen der Bürgerschaftssitzungen im Aufgabenbereich der Hansestadt Wismar.
Infoblatt Streaming und Tonaufnahme (PDF, 103 kB, Informationen zur Datenverarbeitung durch das Streaming und die Anfertigung von Tonaufnahmen von Bürgerschaftssitzungen )
Einwilligungserklärung (PDF, 56 kB, Einwilligung zur Verwendung von Film- und Tonaufnahmen und personenbezogenen Daten im Rahmen des Streamings sowie der Tonaufnahmen von Bürgerschaftssitzungen)
Zum Einloggen bitte hier klicken!
Hinweis:
Dieser Zugang kann nur von Gemeindevertretern und Fraktionszugehörigen verwendet werden.
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Bitte beachten Sie, dass nach § 6, Absatz 1, Nummer 12, der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar "Dritten [...] die weitergehende Verarbeitung/ Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet [ist]. Dementsprechend darf keine weitere Datenverarbeitung (zum Beispiel Speicherung und Übermittlung) sowohl des Live- als auch des On-Demand-Streams erfolgen. Jeder Rechtsverstoß wird umgehend geahndet."
Mitteilungen des Bürgermeisters zu den Bürgerschaftssitzungen
Sitzung vom 11.07.2024