Kriegsgräberstätte: Soldatenfriedhof

Die Hansestadt Wismar mit einem Teil der Insel Poel sowie das Amt Neukloster gehörten von 1648 bis 1803 zum Königreich Schweden.
In den ersten 72 Jahren wurden diese Besitzungen von einer schwedischen Militärregierung verwaltet, die insbesondere Wismar zu einer starken Festung ausbauen ließ.

Als Begräbnisstätte für die Garnison wurde im Jahr 1698, auf Antrag des Gouverneurs von Güldenstern, vor dem Altwismar-Tor der Soldatenfriedhof (Rostocker Straße) angelegt und im September desselben Jahres geweiht.

Hier fanden zunächst zwei unbekannte schwedische Soldaten ihre letzte Ruhestätte.
Nach 1803 wurden dort auch die Toten mecklenburgischer Truppen, Soldaten anderer Nationen, gefallene deutsche Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkriegs sowie Zivilpersonen dieser Zeit bestattet.
Die letzte Beisetzung erfolgte im Jahr 1950.

Anfang der 1970er-Jahre wurde der Soldatenfriedhof eingeebnet, und auf dem Gelände entstand ein Park.

Nachdem im Januar 1993 das Gesetz zur Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Kriegsgräbergesetz) novelliert worden war, entschied man sich in Wismar, die Anlage in ihrem ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Noch im selben Jahr begann die Umgestaltung.
In Dreiergruppen wurden 24 Kreuze aus Granit auf den eingeebneten Grabflächen symbolisch angeordnet.
Auf zehn Bronzetafeln links und rechts des Hauptweges sind 997 Namen der seit 1817 dort Beigesetzten eingraviert.

Auf dem Soldatenfriedhof wird jährlich am Volkstrauertag der Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft mit einer Totenehrung gedacht.

Anlässlich des Volkstrauertages im Jahr 2000 wurden erstmals auch die Opfer von Ausländerhass und Fremdenfeindlichkeit sowie die Opfer von Hass und Gewalt gegen Schwächere in das Gedenken einbezogen.

Die Anlage des Soldatenfriedhofs erhält ihren besonderen Charakter durch den wertvollen alten Baumbestand aus Platanen, Blutbuchen, Eichen, Trauereschen und Kastanien.
Eine 1,20 Meter hohe Backsteinmauer entlang der Rostocker Straße wurde den benachbarten Wohnhäusern angepasst und bildet zugleich eine Abgrenzung zum Wohngebiet.