Fraktionen

Die Bürgerschaftsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten.

Sowohl die Bildung einer Fraktion, die Namen ihrer Mitglieder und des Vorstands der Fraktion als auch jegliche Veränderungen sind dem Präsidenten der Bürgerschaft von dem Fraktionsvorstand der betroffenen Fraktion bzw. dem betroffenen Bürgerschaftsmitglied unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt drei.

In der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar sind sieben Fraktionen vertreten.


FraktionenSitze

SPD-Fraktion

10

CDU-Fraktion

3

Fraktion Bürger für Wismar

4

AfD-Fraktion

5

Fraktion Die Linke

4

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

Fraktion Liberale Liste – FDP

3

fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder

2