Sterbefälle - die häufigsten Fragen in Kürze

Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls?

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Alle Personen, die in Wismar verstorben sind, werden also vom Standesamt Wismar beurkundet.


Ist eine Frist zu beachten?

Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.


Wer zeigt den Sterbefall an?

  • Bei Sterbefällen in öffentlichen Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen ist die Leitung der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

  • Tritt der Sterbefall nicht in einer Einrichtung ein, sind zur Anzeige verpflichtet:

    • das Familienoberhaupt,

    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

    • jede andere Person, die beim Tod anwesend war,

    • oder jede Person, die vom Tod aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

  • Ist dem Arzt oder der Ärztin, die die Todesbescheinigung ausstellt, nicht bekannt, ob es sich um einen natürlichen Tod, einen Unfall oder einen anderen Sachverhalt handelt,
    ist die zuständige Polizeibehörde verpflichtet, den Sterbefall schriftlich anzuzeigen.


Wer erledigt die Formalitäten?

In den meisten Fällen kümmert sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten.
Er reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und erhält auftragsgemäß:

  • die Beerdigungserlaubnis,

  • die gewünschten Sterbeurkunden und

  • falls erforderlich, einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.


Welche Gebühren fallen an?

Gebühren Sterbefall

Leistung: Sterbeurkunde     

Gebühr: 15,00 €


Leistung: internationale Sterbeurkunde     

Gebühr: 15,00 €


Leistung: für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird   

Gebühr: die Hälfte der jeweiligen Gebühr