Förderungen
Finanzielle Unterstützung durch die Hansestadt Wismar
Die Hansestadt Wismar kann auf Antrag finanzielle Zuschüsse gewähren. Gefördert werden Projekte und Leistungen in folgenden Bereichen:
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kulturelle Angebote (z. B. Institutionen oder einzelne Projekte),
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Kinder- und Jugendarbeit,
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Wohlfahrtspflege.
Eine Förderung ist möglich, wenn die Kosten nicht durch eigene Mittel oder Einnahmen gedeckt werden können.
Unterstützt werden nur Projekte, die im öffentlichen Interesse liegen und die ohne die Förderung gar nicht oder nicht im nötigen Umfang stattfinden könnten.
Wichtige Hinweise:
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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Eine einmalige Förderung bedeutet nicht automatisch, dass auch in den Folgejahren eine Unterstützung erfolgt.
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Gefördert werden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden.
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Voraussetzung ist, dass die Finanzierung der gesamten Maßnahme gesichert ist.
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Die Förderung erfolgt immer als Zuschuss.
Kulturförderung
Grundlagen der Kulturförderung in Wismar
Die Hansestadt Wismar unterstützt kulturelle und künstlerische Projekte mit finanziellen Zuschüssen. Eine Förderung können sowohl Privatpersonen (natürliche Personen) als auch Vereine, Einrichtungen oder Organisationen (juristische Personen) beantragen.
Was wird gefördert?
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Projekte, die das Kulturangebot in Wismar bereichern,
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gemeinnützige Vorhaben, die im öffentlichen Interesse stehen,
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Projekte, die nicht gewinnorientiert sind.
In besonderen Fällen ist auch eine institutionelle Förderung im Bereich Kultur möglich.
Wo müssen die Projekte stattfinden?
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In der Regel in Wismar.
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Bei Privatpersonen ist Voraussetzung, dass sie in Wismar wohnen oder hier ihren wesentlichen Wirkungskreis haben.
Fristen für die Antragstellung:
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Regelmäßig bis zum 15. September des Vorjahres.
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Spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn des Projekts.
Wo wird der Antrag eingereicht?
per E-Mail: kulturfoerderung@wismar.de
Wie wird entschieden?
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Bei Förderbeträgen bis 1.000 Euro entscheidet das Amt für Bildung und Sport. Danach erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller einen Bescheid.
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Bei Förderbeträgen über 1.000 Euro berät der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales und gibt eine Empfehlung an den Bürgermeister. Die endgültige Entscheidung wird Ihnen anschließend schriftlich mitgeteilt.
Förderung der Jugendarbeit
Förderung der Jugendarbeit in Wismar
Die Hansestadt Wismar unterstützt im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen und der Daseinsvorsorge Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit vor Ort.
Wer kann gefördert werden?
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Freie Träger, die nach § 74 und § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind,
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Jugendgruppen, Jugendinitiativen und Jugendverbände,
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andere gemeinnützige Träger mit Sitz oder Tätigkeitsfeld in Wismar.
Was wird gefördert?
Projekte und Veranstaltungen mit Schwerpunkten in:
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außerschulischer Jugendbildung (politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Themen),
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internationaler Jugendarbeit und Jugendbegegnungen,
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Jugendsozialarbeit und Straßensozialarbeit,
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erzieherischem Kinder- und Jugendschutz.
Voraussetzung für eine Förderung:
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Eigenleistung der Antragstellerin oder des Antragstellers, angemessen nach Finanzkraft.
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Eigenleistung kann zum Beispiel durch ehrenamtliche Mitarbeit, Sachleistungen, die Bereitstellung von Räumen oder Materialien erfolgen.
Fristen und Zuständigkeiten:
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Zuschüsse bis 1.000 Euro: Entscheidung durch die Verwaltung, Antrag mindestens 4 Wochen vor Beginn stellen.
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Zuschüsse über 1.000 Euro: Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales an den Bürgermeister, Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn stellen.
Institutionelle Förderung:
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Die Leistungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind pflichtige Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) nach dem SGB VIII. Die Grundlage für die Förderung bildet in ihrer jeweils gültigen Fassung die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg.
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Weitere Informationen unter https://www.nordwestmecklenburg.de/.
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Die Hansestadt Wismar fördert im Rahmen der Freiwilligkeit und der Daseinsvorsoge ergänzend die Kinder- und Jugendarbeit auf Grundlage des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII.
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Gefördert werden freie Träger, die gemäß § 74 und § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind, Jugendverbände und andere gemeinnützige Träger, die ihren Sitz beziehungsweise ihr Tätigkeitsfeld in der Hansestadt Wismar haben.
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Die Leistungen müssen Bestandteil der aktuellen Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg sein.
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Weitere Informationen finden Sie unter Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg.
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Die Anträge sollen bis zum 15. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.
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Anträge auf Zuschüsse können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar bewilligt werden, nachdem die Höhe der Kofinanzierung mit den freien Trägern und dem Landkreis Nordwestmecklenburg ausgehandelt wurde.
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Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales wird über alle Anträge nach Bewilligung jährlich informiert.
Erforderliche Unterlagen
Antragsstellung:
- Förderantrag (schriftlich)
- ausgeglichener Kosten – und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Bei institutioneller Förderung: Wirtschafts- und Stellenplan
- Bei Erstanträgen: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug
Mittelabruf:
- schriftliches Mittelabrufformular
Verwendungsnacheis:
- Formblatt Verwendungsnachweis (schriftlich)
- Formblatt rechnerischer Nachweis
- Formblatt Sachbericht
- Vergabedokumentation, Verträge, Belege, Kontoauszüge
- Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit
Förderung der Wohlfahrtspflege
Die Hansestadt Wismar fördert die Wohlfahrtspflege auf Grundlage des § 2 KV M-V.
Förderfähig sind - entsprechend den gesetzlichen Grundlagen - die anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften, die in Mecklenburg-Vorpommern den Status einer anerkannten Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen und solche Vereinigungen und Einrichtungen, die nach Satzung und allgemein der Zielsetzung soziale Aufgaben wahrnehmen und erfüllen.
Die Zuschüsse dienen der teilweisen Abdeckung der Kosten. Fördermöglichkeiten von dritter Seite wie EU-, Bundes-, Landes- und Stiftungsmittel sowie Beteiligungen anderer Stellen, Personen und Institutionen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn die Hansestadt Wismar an der Erfüllung des Zuwendungszwecks ein erhebliches Interesse hat und wenn dieses Interesse ohne die Zuwendung nicht oder nicht in notwendigem Maße befriedigt werden kann.
Es können Leistungen gefördert werden, die in Selbst- oder Fremdhilfe dazu beitragen:
- soziale Benachteiligung abzubauen und soziale Integration von Benachteiligten zu fördern,
- die Teilhabe von Senioren am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und
- das Miteinander verschiedener Generationen, Religionen und Kulturen zu stärken.
Die Anträge sollen bis zum 15. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.
Anträge auf Zuschüsse bis 1.000,00 Euro können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar bewilligt werden.
Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1.000,00 Euro gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung.
Demokratie Leben!
Kontakt:
E-Mail: Demokratie-Leben@wismar.de
Webseite: https://www.demokratie-leben-wismar.info/
ijgd Landesverein Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein e.V.: Detailseite
Hinter dem Chor 13 – 15
23966 Wismar
Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Demokratie- und Präventionsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland auf allen Ebenen des Staates.
Das Bundesprogramm ist in seiner 3. Förderperiode (2025 bis 2032) Teil der Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus – Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft“. Es trägt durch seine drei Handlungsfelder „Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“ zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens bei und fördert die Teilhabe sowie die Arbeit gegen jede Form von gruppenbezogener Menschen- und Demokratiefeindlichkeit.
Die Hansestadt Wismar nimmt als kommunale Gebietskörperschaft im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ (kurz: PfD) nach erfolgreicher Interessenbekundung an der 3. Förderperiode teil. Die PfD Wismar ist partizipativ und gemeinwesensorientiert. Sie besteht aus dem Federführenden Amt, der Koordinierungs- und Fachstelle, dem Bündnis und dem Jugendforum.
Die Hansestadt Wismar als Zuwendungsempfänger der Bundesförderung hat als Federführendes Amt (kurz: FfA) das Amt für Bildung und Sport bestimmt.
Zudem hat sich die Hansestadt Wismar nach erfolgreich durchgeführten Interessenbekundungs-verfahren dazu entschieden, die Koordinierungs- und Fachstelle (kurz: KuF) bei dem gemeinnützigen Verein „Internationale Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ (im Folgenden ijgd LV M-V e.V. genannt) einzurichten.
Information zum Antragsverfahren:
Für die Projektberatung können sich gemeinnützige Vereine und Verbände an den Kooperationspartner der Hansestadt Wismar im Bundesprogramm, die ijgd Landesverein Mecklenburg-Vorpommern e.V., wenden.
Die Antragstellung von Fördermitteln erfolgt über die digitale Plattform „pengueen“. Der Link wird durch die ijgd LV M-V e.V. zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter: Demokratie leben.