Informationen zum Kirchenaustritt

Rechtsgrundlage

Nach Artikel 2 Absatz 3 des Kirchensteuergesetzes bedarf der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung einer mündlichen Erklärung oder einer schriftlich notariell beglaubigten Erklärung vor dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts.


Zuständigkeit und Öffnungszeiten

Das Standesamt Wismar ist für das gesamte Stadtgebiet und die Insel Poel zuständig.
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes.


Erklärung des Austritts

Die Austrittserklärung muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden.

Eine mündliche Austrittserklärung können Sie im Standesamt abgeben.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,

  • Ihre Geburtsurkunde,

  • gegebenenfalls Ihre Eheurkunde,

  • nach Möglichkeit Ihre Taufbescheinigung.

Eine schriftliche Erklärung per Brief oder E-Mail entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.


Gebühren

Die Gebühr für die Aufnahme einer Austrittserklärung beträgt 15,00 Euro.


Wirksamkeit

Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist
(Artikel 6 Absatz 3 Kirchensteuergesetz).


Nichtselbstständig Beschäftigte

Auf der Lohnsteuerkarte ist die Religionszugehörigkeit eingetragen.
Damit Ihr Arbeitgeber umgehend erfährt, dass keine Kirchensteuer mehr abgeführt werden muss, kann die Religionszugehörigkeit auf der Steuerkarte gestrichen werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu mit einer Abschrift der Kirchenaustrittserklärung an das Finanzamt.


Selbstständige

Wenn Sie selbständig sind, informieren Sie bitte Ihren Steuerberater über den Kirchenaustritt.
Alternativ können Sie Ihrer nächsten Steuererklärung eine Abschrift der Kirchenaustrittserklärung beifügen.