Managementplan Altstadt

Managementplan für das UNESCO-Welterbe Altstadt Wismar

Jede UNESCO-Welterbestätte ist verpflichtet, einen Managementplan zum Schutz ihres sogenannten außergewöhnlichen universellen Wertes (Outstanding Universal Value – OUV) zu erarbeiten und der UNESCO vorzulegen.

Die Hansestadt Wismar hat bereits mit dem Antrag auf Eintragung in die Welterbeliste einen Managementplan für das künftige Welterbe eingereicht. Dieses Dokument wurde im Dezember 2000 von der Wismarer Bürgerschaft beschlossen und in den Jahren 2013 und 2021 fortgeschrieben. Es bildet die Richtlinie für das Handeln innerhalb des Welterbegebiets.

Nach der Aufnahme Wismars in die Liste des Weltkulturerbes der Menschheit im Jahr 2002 wird jährlich ein Monitoring durchgeführt.
Dieses Monitoring dient der Ergebniskontrolle der im Managementplan festgelegten Maßnahmen und stellt sicher, dass der außergewöhnliche universelle Wert erhalten bleibt.

Informationsmaterial UNESCO-Monitoring

Fortschreibungen des Managementplans

Im Rahmen der Antragstellung zur Aufnahme der Altstadt in die UNESCO-Welterbeliste (2000/2001) hat die Hansestadt Wismar einen Managementplan zur Projektsteuerung für den Erhalt und die Entwicklung des Stadtdenkmals Altstadt erstellt.

Um die städtebauliche Entwicklung unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten fortlaufend zu begleiten, wird der Managementplan regelmäßig fortgeschrieben.

  • Die erste Fortschreibung wurde am 26. September 2013 von der Bürgerschaft beschlossen.

  • Die zweite Fortschreibung wurde am 25. November 2021 von der Bürgerschaft beschlossen.

Informationsmaterial zur 2. Fortschreibung
Informationsmaterial zur 1. Fortschreibung