Kulturförderung

Grundlagen der Kulturförderung in Wismar

Die Hansestadt Wismar unterstützt kulturelle und künstlerische Projekte mit finanziellen Zuschüssen. Eine Förderung können sowohl Privatpersonen (natürliche Personen) als auch Vereine, Einrichtungen oder Organisationen (juristische Personen) beantragen.

Was wird gefördert?
  • Projekte, die das Kulturangebot in Wismar bereichern,

  • gemeinnützige Vorhaben, die im öffentlichen Interesse stehen,

  • Projekte, die nicht gewinnorientiert sind.

In besonderen Fällen ist auch eine institutionelle Förderung im Bereich Kultur möglich.

Wo müssen die Projekte stattfinden?
  • In der Regel in Wismar.

  • Bei Privatpersonen ist Voraussetzung, dass sie in Wismar wohnen oder hier ihren wesentlichen Wirkungskreis haben.

Fristen für die Antragstellung:
  • Regelmäßig bis zum 15. September des Vorjahres.

  • Spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn des Projekts.

Wo wird der Antrag eingereicht?

per E-Mail: kulturfoerderung@wismar.de

Wie wird entschieden?
  • Bei Förderbeträgen bis 1.000 Euro entscheidet das Amt für Bildung und Sport. Danach erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller einen Bescheid.

  • Bei Förderbeträgen über 1.000 Euro berät der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales und gibt eine Empfehlung an den Bürgermeister. Die endgültige Entscheidung wird Ihnen anschließend schriftlich mitgeteilt.