Um möglichst viele Bürger der Hansestadt Wismar zur sportlichen Betätigung zu aktivieren, steht die Sportförderung im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Das Ziel der Sportförderung ist es, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und insbesondere den Vereinssport in der Hansestadt Wismar zu unterstützen.
Die Hansestadt Wismar fördert, gemäß der Sportfördersatzung der Hansestadt Wismar, Vereine für die Förderung von Kindern und Jugendlichen, ehrenamtliche Übungsleitertätigkeiten, Sportgeräte, Anmietung von Sporteinrichtungen, Veranstaltungen und Projekte sowie Personalkostenzuschüsse für Hauptamtliche.
Der Kreissportbund NWM hat Vorschlagsrecht gegenüber der Kommune, wie die Mittel im Einzelnen verwendet werden.
Des Weiteren wird den Vereinen, die eine Sportanlage der Hansestadt Wismar per Erbbaurechtsvertrag nutzen, der Erbbauzins anteilig erstattet. Sportvereine, die an den Sportanlagen größere Investitionen selbst durchgeführt bzw. hochwertige Sportgeräte angeschafft haben, erhalten Investitionszuschüsse.
Antrag auf Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle (PDF, 134 kB, Sport - Formular)
Antrag auf Nutzung einer Turnhalle (PDF, 126 kB, Sport - Formular)
Antrag auf Nutzung eines Sportplatzes (PDF, 141 kB, Sport - Formular)
Antrag auf Nutzung städtischer Nutzungszeiten im Kombibad Wonnemar für das Schuljahr 2020/2021 (PDF, 174 kB, Sport - Formular)
Antrag auf Nutzung städtischer Sportstätten für das Schuljahr 2020/2021 (PDF, 173 kB, Sport - Formular)
Antrag auf Sportförderung (PDF, 86 kB)
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport idF 2. Änderung (PDF, 124 kB, in Kraft ab 01.01.2018)
Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar (PDF, 58 kB, in Kraft ab 15.04.2016)
Sport - Nutzungsverträge - Datenschutzinformationen gemäß DSGVO (PDF, 54 kB)
Sportförderrichtlinie der Hansestadt Wismar (PDF, 148 kB)
Sporthallenverzeichnis (PDF, 33 kB)
Sportstättenverzeichnis (PDF, 28 kB)
Stadionordnung (PDF, 25 kB)
Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar (PDF, 58 kB, in Kraft ab 15.04.2016)