Übernachtungssteuer bezahlen
Volltext
Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.
Allgemeine Informationen
Seit dem 01.04.2015 wird in Wismar eine Übernachtungssteuer erhoben. Diese beträgt 5 % des vom Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts.
Berechnung der Steuer
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Berechnung der Übernachtungssteuer: Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten
Finanzverwaltung - Formular
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Beispiel einer Rechnung: Datei in neuem Fenster öffnen
Finanzverwaltung - Formular
Kosten
Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Satzung
Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Lesefassung): Datei in neuem Fenster öffnen
Datum:
Lesefassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom 29.06.2017 und der 2. Änderungssatzung vom 08.11.2023,
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