Sie haben etwas verloren? Oder gar gefunden? Ob Portemonnaie, Schlüssel, Uhr oder ein Fahrrad - gefundene Gegenstände können im Fundbüro, dem BürgerServiceCenter, abgegeben werden.
Wenn der Fund einen geschätzten Wert von 10,00 Euro übersteigt, ist jeder Finder verpflichtet diesen Fund beim Fundbüro anzuzeigen. Hier werden die Fundstücke gesammelt, registriert und, wenn möglich, dem Eigentümer zurückgegeben.
Sollten Sie etwas suchen, können Sie entweder telefonisch oder per E-Mail, unter Angabe von entsprechenden Detailmerkmalen, direkt mit dem BürgerServiceCenter einen Abgleich durchführen.
Suchen Sie online nach bereits gefundenen und registrierten Gegenständen:
Elektronisches Fundsachenregister des Fundbüros Wismar
Ist tatsächliche Ihre Sache dabei, können Sie sich die Sache während unserer Öffnungszeiten abholen.
Das kostet Sie dieser Service:
Für die Lagerung und Bearbeitung der Fundsache ist entsprechend Landesverwaltungskostengesetz M-V (VwKostG M-V) i. v. m. der Kostenverordnung des Innenministerium M-V (KostVO IM M-V) eine Verwaltungsgebühr fällig, die sich an dem Wert der Sache bemisst.
Versicherungsbescheinigung
Bei dem Verlust eines Fahrrades bescheinigen wir Ihnen zur Vorlage bei Ihrer Versicherung, dass das Fahrrad nicht aufgefunden wurde.
Die Gebühr wird durch Kostenverordnung bestimmt:
Gebühr für die Versicherungsbescheinigung = 6,00 Euro
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Landesverwaltungskostengesetz M-V (VwKostG M-V)
Kostenverordnung Innenministerium M-V (KostVO IM M-V)
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