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Verloren Vergessen Gefunden

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Bei Verlust (z. B. Fahrrad, Hörgerät) kann Ihnen das BürgerServiceCenter eine Verlustbescheinigung ausstellen. Diese ist gebührenpflichtig und kostet 6,00 €.

  • §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Landesverwaltungskostengesetz M-V (VwKostG M-V)
  • Kostenverordnung Innenministerium M-V (IMKostVO M-V)

Kontakt

Fundbüro
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
Fax: 03841 251-77-3288
E-Mail

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.



Montag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Sie haben etwas verloren? Oder gar gefunden? Auskunft erteilt Ihnen das BürgerServiceCenter (Fundbüro) gern per Telefon, E-Mail oder direkt vor Ort im BürgerServiceCenter.

Suchen Sie online nach bereits gefundenen und registrierten Gegenständen:

Elektronisches Fundsachenregister des Fundbüros Wismar

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