Wohngeldstelle bietet persönliche Beratungen an
In der Hansestadt Wismar gibt es einige Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, jedoch - zumeist aus Unkenntnis über die Berücksichtigung bestimmter Freibeträge bei der Wohngeldberechnung - keinen Wohngeldantrag stellen. Womöglich wird durch die Bürgerinnen und Bürger lediglich die Einkommensgrenze recherchiert, nach der sie zunächst einmal keinen Wohngeldanspruch hätten. Aufgrund dessen sehen sicherlich viele Bürgerinnen und Bürger von einer persönlichen Beratung und Antragstellung ab.
Wichtig zu wissen: Bei der Wohngeldbearbeitung können folgende Absetzungsbeiträge/Freibeträge zur Geltung kommen:
- Absetzungen bei Arbeitnehmern: Fahrkosten, doppelte Haushaltsführung
- bei Elterngeldleistungen werden 300 Euro abgesetzt
- Unterhaltszahlungen werden abgesetzt
- Kindergeld ist in der Regel anrechnungsfrei
- Freibeträge für Schwerbehinderung
- Freibeträge für Grundrentenzeiten bei Rentnern
- Heimbewohner: Selbstzahler oder Teilzahler können Wohngeld beantragen trotz Leistungen Hilfe zur Pflege
- ebenfalls sind Eigentümer von Häusern/Wohnungen wohngeldberechtigt
- Familien, die Kinderzuschlag erhalten, können Wohngeld erhalten (Kinderzuschlag ist anrechnungsfrei)
Durch den Erhalt von Wohngeld kann das Bildungs- und Teilhabe-Paket (Essengeld, Schulausflüge/Klassenfahrten, Beiträge zur Freizeitgestaltung, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung) beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt werden.
Aufgrund der vielen verschiedenen Fallkonstellationen kann es sehr hilfreich sein, die persönliche Beratung in der Wohngeldstelle wahrzunehmen, da die Informationen im Internet häufig recht allgemein gefasst sind.
Kontakt: BürgerServiceCenter, Wohngeldstelle, Stadthaus Am Markt 12/13, 23966 Wismar, Telefon 03841 251-2345 (Zentrale) bzw. Telefon 03841 22400-12, -17, -18, -28.