Widmungsverfügung Stockholmer Straße

Quelle: Bauamt, Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung

Auf der Grundlage des § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993 S. 42) in der derzeit gültigen Fassung werden nachstehende Verkehrsflächen unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gewidmet werden die nachfolgenden, in der Ortslage der Hansestadt Wismar liegenden Straßen und Wege:

1. An der Osttangente

Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“, Gemarkung Wismar, Flur 1, mit folgenden Flurstücken:

Flurstücke: 4785/60, 4793/7, 4794/7, 4794/8, 4797/4, 4799/2 und 4810/11.

Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße.

2. Hinter der Kritzowburg

Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“, Gemarkung Wismar, Flur 1, mit folgenden Flurstücken:

Flurstücke: 4792/4, 4793/12, 4797/3, 4798/7 und 4799/4.

Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße.

3. An der Landwehr

Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“, Gemarkung Wismar, Flur 1, mit folgenden Flurstücken:

Flurstücke: 4810/17 und 4811/5.

Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße.

4. Osttangente

Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“, Gemarkung Wismar, Flur 1, mit folgenden Flurstücken:

Flurstücke: 4810/7, 4810/8, 4810/16, 4813/4 und 4816/13.

Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße.

5. Geh- und Radweg an der Straße „Am Ring“

Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“, Gemarkung Wismar, Flur 1, mit folgenden Flurstücken:

Flurstücke: 4785/55 und 4785/62.

Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße.
Zweckbestimmung: Geh- und Radweg

Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 StrWG M-V die Hansestadt Wismar.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, 23966 Wismar, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Wismar, den 02.09.2026

Frank Junge, 
Bürgermeister der Hansestadt Wismar