Widmungsverfügung Wohngebiet Lübsche Burg Ost
Auf der Grundlage des § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 S. 42) in der derzeit gültigen Fassung werden nachstehende Verkehrsflächen unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gewidmet werden die nachfolgenden, in der Ortslage der Hansestadt Wismar liegenden Straßen und Wege:
1. Alexander-Behm-Straße
Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet des B-Plan Nr. 76/09 „Lübsche Burg Ost“, Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken:
Flurstücke: 3000/212, 3000/223 und 3000/226.
Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße - Ortsstraße.
2. Geh- und Radweg zwischen der Straße „Lübsche Straße“ und der „Alexander-Behm-Straße“
Die Widmung erstreckt sich auf den öffentlichen Geh- und Radweg im Gebiet des B-Plan Nr. 76/09 „Lübsche Burg Ost“, Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken:
Flurstück: 3000/224 und 3000/225.
Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Zweckbestimmung: Geh- und Radweg
3. Geh- und Radweg zwischen der „Alexander-Behm-Straße“ und der „Nicolaus-Dierling-Straße“
Die Widmung erstreckt sich auf den öffentlichen Geh- und Radweg im Gebiet des B-Plan Nr. 76/09 „Lübsche Burg Ost“, Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgendem Flurstück:
Flurstück: 3000/162.
Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Zweckbestimmung: Geh- und Radweg
4. Nicolaus-Dierling-Straße
Die Widmung erstreckt sich auf den verkehrsberuhigten Bereich im Gebiet des B-Plan Nr. 76/09 „Lübsche Burg Ost“, Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgendem Flurstück:
Flurstück: 3000/215.
Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich
5. Ernst-Alban-Straße
Die Widmung erstreckt sich auf den verkehrsberuhigten Bereich im Gebiet des B-Plan Nr. 76/09 „Lübsche Burg Ost“, Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgendem Flurstück:
Flurstück: 3000/213.
Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich
6. Geh- und Radwege zwischen „Nicolaus-Dierling-Straße“ und „Ernst-Alban-Straße“
Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Geh- und Radwege im Gebiet des B-Plan Nr. 76/09 „Lübsche Burg Ost“, Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken:
Flurstücke: 3000/178 und 3000/180.
Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg- Vorpommern als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Zweckbestimmung: Geh- und Radweg
7. Geh- und Radweg von der „Ernst-Alban-Straße“ zur Wendeanlage der „Lübschen Straße“ Nr. 158 bis 166 b
Die Widmung erstreckt sich auf den Geh- und Radweg im Gebiet des B-Plan Nr. 76/09 „Lübsche Burg Ost“, Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgendem Flurstück: Flurstück: 3000/202.
Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Zweckbestimmung: Geh- und Radweg
8. Zum Festplatz
Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet des B-Plan Nr. 76/09 „Lübsche Burg Ost“, Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken:
Flurstücke: 3000/107 und 3000/214.
Die erstmalige Einstufung der oben genannten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 StrWG M-V die Hansestadt Wismar.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, 23966 Wismar schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Wismar, den 30.07.2026
Frank Junge, Bürgermeister der Hansestadt Wismar
Widmungsverfügung Wohngebiet Lübsche Burg Ost: Datei in neuem Fenster öffnen
Datum:
Copyright: Bauamt, Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
Bekanntmachung im Stadtanzeiger 07/2026 vom 22.08.2026, PDF barrierefrei