Widerruf verkaufsoffener Sonntage nach Bäderverkaufsordnung (BädVerkVO M-V vom 22. März 2019)
Die Freigabe vom 22. Februar 2020 der verkaufsoffenen Sonntage nach der Bäderregelung im historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar
am 17. Mai und am 24. Mai 2020
veröffentlicht im Stadtanzeiger 02/20 sowie im Internet unter www.wismar.de wird hiermit widerrufen.
Begründung:
Der Widerruf der Freigabe ist geboten, weil § 8 Abs. 1 Corona-Übergangs-LVO MV vom 08. Mai 2020 öffentliche Veranstaltungen untersagt. Damit ist die Möglichkeit einer Ladenöffnung gemäß § 4 BädVerkVO M-V nicht gegeben.
Wismar, 12. Mai 2020
Thomas Beyer
Bürgermeister