Verkehrsentwicklungsplan – Es geht um mehr als das Parken in der Innenstadt
Nach einem Beschluss der Bürgerschaft hat das Ingenieurbüro IVAS aus Dresden in den vergangenen zweieinhalb Jahren – unter Beteiligung der Bürgerschaft und verschiedener Akteure aus Vereinen und Verbänden – einen Verkehrsentwicklungsplan, kurz VEP, für die Hansestadt Wismar erarbeitet. Dabei geht es um mehr als das Parken in der Innenstadt.
Der VEP enthält die strategische Ausrichtung zu acht Handlungsfeldern. Neben dem ruhenden Verkehr gehören dazu unter anderem auch das Straßennetz inklusive Kfz-Verkehr, der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), der Radverkehr sowie der Punkt Fußverkehr und öffentlicher Raum. Die Hansestadt Wismar möchte den VEP am 28. Mai 2026 durch die Bürgerschaft beschließen lassen.
Bei der Entwicklung der Maßnahmen zu den einzelnen Themenschwerpunkten bilden Regelwerke und Richtlinien eine wichtige Grundlage, da sich hierauf die Planungen beispielsweise in der Gestaltung von öffentlichen Verkehrsräumen stützen. Hierzu zählen unter anderem auch Vorgaben bezüglich der Größe von Kfz-Stellplätzen.
Die Kraftfahrzeuge sind in den vergangenen Jahren im Durchschnitt größer geworden. Deshalb ist bei Einhaltung der Richtlinien ein Wegfall einer gewissen Anzahl von Stellplätzen bei Neuplanungen von Verkehrsräumen unvermeidbar. (Allerdings wird sich durch die Erweiterung des Parkhauses am Alten Hafen und die Lenkung des touristischen Verkehrs durch das im Juni 2026 zu installierende digitale Parkleitsystem die Parksituation in der Innenstadt verbessern.)
Ebenso sind es Beschlüsse der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar, wie zum Beispiel hinsichtlich der Steigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz, die eine Verringerung der Parkplätze nach sich ziehen. Auch die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich mehr Aufenthaltsqualität. Diese braucht jedoch Platz.
Der Verkehrsentwicklungsplan weist aber nicht nur auf einen Wegfall von Stellplätzen hin, sondern auch auf die notwendige Kompensation in der Peripherie zur Altstadt sowie die jeweilige Zuordnung zu verschiedenen Nutzergruppen, zum Beispiel Pendlerinnen und Pendler, Besucherinnen und Besucher, Anwohnerinnen und Anwohner.
Eine Tabelle im VEP zeigt Maßnahmen zu allen acht Handlungsfeldern auf. Die Priorisierung und Konkretisierung der Maßnahmen müssen von der Bürgerschaft mit dem Haushalt der Hansestadt Wismar harmonisiert werden.
Da weit über 50 Prozent der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer innerhalb der Hansestadt Wismar nicht den Pkw als erste Mobilitätsart wählen, sondern mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV ihre täglichen Wege zurücklegen, enthält der VEP zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung dieser klimafreundlichen Fortbewegung.
Der endliche öffentliche Verkehrsraum kann zwischen allen Nutzergruppen nur einmal aufgeteilt werden. Hierdurch entstehen politische Steuerungsinstrumente innerhalb der herausgearbeiteten Maßnahmentabelle, welche der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar zum Beschluss vorliegen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Verkehrsentwicklungsplan der Hansestadt Wismar.