Verkehrsbeeinträchtigungen während des Schwedenfestes 2026
In Vorbereitung auf das 25. Schwedenfest in der Hansestadt Wismar vom 17. bis zum 24. August 2026 kommt es zu Einschränkungen für den Verkehr.
Änderung der Straßenführung Am Hafen
Am Hafen (zwischen Kopenhagener Straße/ZOB und Schiffbauerdamm) wird eine Einbahnstraße in Richtung Schiffbauerdamm eingerichtet. Die Einbahnstraßenregelung gilt vom 20. August (Donnerstag), 8.00 Uhr, bis 23. August (Sonntag), Veranstaltungsende.
Straßensperrungen
Marktumfahrt
Die Marktumfahrt ist ab dem 17. August, 10.00 Uhr, bis zum Abbau der Veranstaltung am 23. August gesperrt.
Dankwartstraße
Die Dankwartstraße ist ab Höhe Grüne Straße in Richtung Markt am 20. August ab 12.00 Uhr, am 21. und 22. August ab 10.00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung gesperrt. Am 23. August gilt die Sperrung von 7.00 bis etwa 20.30 Uhr.
Mecklenburger Straße
Die Mecklenburger Straße ist am 23. August von 7.00 bis 14.00 Uhr zwischen der Kleinschmiedestraße und dem Markt gesperrt. Anlieger können die Mecklenburger Straße bis zu den vorhandenen Parkplätzen befahren. Die Vollsperrung befindet sich unmittelbar hinter der Ausfahrt des Parkplatzes "ehemalige Post".
Breite Straße und Ziegenmarkt
Bereits während des Auf- und Abbaus der Bühnen und Stände kommt es zu Verkehrseinschränkungen.
In der Breiten Straße werden die Parkflächen ab 19. August, am Ziegenmarkt bereits ab 18. August gesperrt. Der gewerbliche Lieferverkehr ist in diesem Bereich am 19. August ganztägig, am 20. August bis 12.00 Uhr sowie am 21. und 22. August jeweils bis 10.00 Uhr und nach Veranstaltungsende möglich.
Ab 10.00 Uhr ist der Veranstaltungsbereich aufgrund des hohen Besucheraufkommens für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Stockholmer Straße
Die Stockholmer Straße ist vom 20. bis 23. August jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis zum jeweiligen Veranstaltungsende für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Ein- und Ausfahrt zum Parkhaus sowie die Erreichbarkeit des Ärztehauses bleiben während der Sperrzeiten jederzeit gewährleistet. Lieferverkehr sowie die Zufahrt zu privaten Stellplätzen bleiben eingeschränkt möglich (Zufahrtskontrolle).
Im gesamten Veranstaltungsbereich gilt zudem eine eingeschränkte Haltverbotszone. Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken innerhalb dieses Bereichs nicht zulässig ist. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die vorhandene Beschilderung zu beachten.
Am Hafen und Schiffbauerdamm
Im Schiffbauerdamm ab Zufahrt Alter Holzhafen in Richtung Breite Straße gilt vom 17. August, 8.00 Uhr, bis zum 24. August, 20.00 Uhr, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Radfahrverbot in der Innenstadt und am Hafen zum Schwedenfest
Für die Durchführung des Schwedenfestes und auf Grund der Einschränkungen (Auf- und Abbau der Buden beziehungsweise Stände) in der Fußgängerzone Altstadt, im Bereich der Promenade Alter Hafen und im Bereich Stockholmer Straße gilt vom 17. bis 24. August ein Fahrradfahrverbot.
Um Beachtung wird zum Schutz der zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgänger gebeten!
Schwedenlauf und Schwedenweg
Während des Schwedenlaufs und während des Schwedenwegs am 23. August müssen Straßen gesperrt werden. Bitte auf die geänderte Parkordnung und die Hinweise der Ordnerinnen und Ordner achten.
Die Straßensperrungen während des Schwedenweg gelten am 23. August von 11.30 bis etwa 14.00 Uhr für folgende Straßen: Markt, Sargmacherstraße, St.-Marien-Kirchhof, Papenstraße, Baustraße, Lübsche Straße, Kreisverkehr, Ulmenstraße, Fischerreihe, Breite Straße, Bademutterstraße, Gerberstraße, Bauhofstraße, Altwismarstraße und Hinter dem Rathaus.
Park- und Haltverbote
Marktplatz
Vom 17. August, 6.00 Uhr, bis zum 24. August, 18.00 Uhr, ist das Parken am Marktplatz verboten. Vor den Häusern Am Markt 14-18 (südliche Marktseite) gilt vom 19. August, 6.00 Uhr, bis zum 24. August, 16.00 Uhr, ein Haltverbot.
Breite Straße und Ziegenmarkt
Haltverbote gelten am Ziegenmarkt ab 18. August, 7.00 Uhr, und in der Breiten Straße ab 19. August, 7.00 Uhr, jeweils bis zum 24. August, 16.00 Uhr.
Stockholmer Straße
In Teilbereichen der Stockholmer Straße gelten vom 20. bis 23. August jeweils ab 10.00 Uhr zusätzliche Haltverbote.
Im übrigen Bereich der Stockholmer Straße gilt die bereits eingerichtete eingeschränkte Haltverbotszone, sodass dort das Parken ebenfalls nicht zulässig ist. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die örtliche Beschilderung zu beachten.
Mecklenburger Straße und Dankwartstraße (Feuerwerk)
Vom 21. August, 18.00 Uhr, bis zum 22. August, 1.00 Uhr, bestehen wegen des Feuerwerks Halteverbote im Bereich Dankwartstraße ab Grüne Straße bis Sargmacherstraße und in der Mecklenburger Straße ab Kleinschmiedestraße bis Markt.
St.-Marien-Kirchplatz
Vom 19. August, 6.00 Uhr, bis zum 24. August, 15.00 Uhr, ist der gesamte Parkplatz St.-Marien-Kirchhof für die Öffentlichkeit nicht nutzbar.
Schwedenweg und Schwedenlauf
Aufgrund des Schwedenweges bestehen am 23.08. von 8.00 bis 14.00 Uhr Halteverbote in folgenden Straßen: St. Marien-Kirchhof (Höhe Neue Kirche), Papenstraße, Baustraße, Lübsche Straße, Bademutterstraße, Gerberstraße, Bauhofstraße und Großschmiedestraße.
Auf Grund der Sperrungen zur Durchführung des Schwedenlaufes und des Schwedenweges wird am 23. August von etwa 8.00 bis etwa 14.00 Uhr die Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße aufgehoben. Von 8.00 bis 14.00 Uhr gelten dann dort beidseitig Halteverbote. Dadurch können Fahrzeugführer aus diesem Bereich die Altstadt verlassen.
Ausschilderungen weisen auf die oben genannten Einschränkungen und eventuell weitere Einschränkungen in der Wismarer Altstadt hin. Darüber hinaus kann es jederzeit im Bereich um die Altstadt und in der Altstadt zu Sperrungen bzw. Beeinträchtigungen kommen.
Insbesondere die Wismarer Besucherinnen und Besucher des Schwedenfestes werden gebeten, ihre Autos zu Hause stehen zu lassen. Empfohlen wird zudem, die Parkplätze am Altstadtring zu nutzen.
Parkplätze und Parkgebühren finden Sie hier: www.parken-wismar.de