Sachstand Wismaria

Quelle: Bauamt

Das Thema "Wismaria" ist immer wieder in der Diskussion. Hier ein kurzer Sachstand.

Die Stadtverwaltung hat dem Eigentümer der markanten Immobilie in der Nähe der Hochbrücke im Jahr 2020 Empfehlungen hinsichtlich des Verfahrens zur Entwicklung des Quartiers  gegeben. Diese Empfehlungen bezogen sich sowohl auf ein Bauantragsverfahren bezüglich des Bestandsgebäudes, als auch auf notwendige Voruntersuchungen, beispielsweise zur verkehrlichen Erschließung eines neuen Quartiers. Diese Voruntersuchungen liegen noch nicht vor, sind aber zwingend für ein erforderliches Bauleitplanverfahren.  

Ein durch den Bauherrn beantragter Bauvorbescheid zur Umnutzung des Bestandsgebäudes "Wismaria" in Wohnnutzung Ende 2022 wurde positiv erteilt.

Den durch den Bauherrn darüber hinaus begehrten Anbauten und Neubauten auf dem Gelände konnte aufgrund des derzeit nicht gegebenen Baurechts nicht zugestimmt werden, da dies ein Planungsbedürfnis hervorruft (B-Planverfahren). Die Verwaltung hat hierzu Hinweise und Empfehlungen gegeben.  

Der Bauherr hat gegen den Bauvorbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erhoben und das Klageverfahren läuft noch.