Reihenuntersuchungen in 4. und 8. Klassen
Lieber früh, als zu spät: Um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen rechtzeitig zu erkennen, führt das Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres in den 4. und 8. Klassen des Landkreises wieder die gesetzlich vorgeschriebenen schulärztlichen Reihenuntersuchungen durch. Insgesamt werden circa 2400 Mädchen und Jungen in diesem Zusammenhang untersucht.
Ziel der Untersuchungen an den allgemeinbildenden Schulen ist es, mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen eines kurzen Screenings werden unter anderem Körpergröße und Gewicht, der Blutdruck sowie Hör- und Sehvermögen überprüft. Außerdem werden die Impfunterlagen eingesehen. Bei Bedarf erfolgt eine kurze Beratung. Sollten Auffälligkeiten festgestellt werden, werden die Eltern selbstverständlich informiert.
Die Ergebnisse werden ausschließlich anonym ausgewertet, um allgemeine gesundheitliche Entwicklungen zu erkennen und Präventionsmaßnahmen planen zu können.
Vor der Untersuchung erhalten Sorgeberechtigte über die Schule ein Informationsschreiben mit Fragebogen. Die Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Fragen oder Beratungswünsche können dort ebenfalls vermerkt werden.
Die Untersuchungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sorgeberechtigte können auf Wunsch teilnehmen.