Radfahrverbot Innenstadt und am Alten Hafen zum Schwedenfest

Quelle: Ordnungsamt, Abt. Verkehr

Für die Durchführung des Schwedenfestes und auf Grund der Einschränkungen (Auf- und Abbau der Buden bzw. Stände) in der Fußgängerzone Altstadt und im Bereich der Promenade Alter Hafen gilt vom 14. bis 21. August ein Radfahrverbot.