Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Sozialgerichtsbarkeit gesucht

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist aufgefordert, Vorschläge für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Sozialgerichtsbarkeit beim Sozialgericht Schwerin und beim Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zu unterbreiten. Über die entsprechende Vorschlagsliste wird der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg entscheiden.

Gemäß Paragraf 16 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann das Amt des ehrenamtlichen Richters unter Anderem nur ausüben, wer Deutscher ist und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin dürfen gemäß Paragraf 17 Absatz 3 SGG Bedienstete der Kreise und kreisfreien Städte nicht ehrenamtliche Richter in der Kammer sein, die über Streitigkeiten aus ihrem Arbeitsgebiet entscheidet.

Bitte beachten Sie die entsprechenden weiteren Hinweise des Merkblattes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit.

Sollte ihr Interesse geweckt worden sein, senden Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Formblatt Bewerbungsformular.pdf bis zum 29. August 2025 per E-Mail an wahlen@nordwestmecklenburg.de oder per Post an: Landkreis Nordwestmecklenburg, Der Landrat, Ehrenamtliche Richter/innen Sozialgericht, Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht, Rostocker Straße 76, 23970 Wismar.