Hansestadt Wismar unterstützt kulturfördernde Projekte
Die kulturellen Angebote der Kulturschaffenden bereichern das Leben der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wismar unabhängig von Alter und Herkunft. Die Kreativen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, bieten Orte der Begegnung und des Austausches zwischen den Generationen ebenso wie zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
Das Amt für Bildung und Sport der Hansestadt Wismar lädt diese Personen ein, auf Grundlage der aktuell gültigen Förderrichtlinie Anträge im Kulturbereich für das Förderjahr 2027 zu stellen. Willkommen sind Anträge zu kulturfördernden Projekten, die das kulturelle Leben in der Hansestadt Wismar stärken, Vielfalt abbilden und die Integration sowie Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
Bitte beachten: Für den Doppelhaushalt 2026/2027 wurde eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Dadurch stehen auch im Jahr 2027 deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung. Um möglichst ein vielfältiges Angebot fördern zu können, werden alle bis zum 11. Dezember 2026 eingegangenen Anträge geprüft und bewertet und es wird dem Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales eine Entscheidungsempfehlung vorgelegt.
Für die Antragstellung sollen die Antragsformulare der Hansestadt Wismar genutzt werden. Die Förderrichtlinie und die Antragsformulare sind zu finden unter www.wismar.de/Foerderrichtlinie_HWI. Der Förderantrag für die weiteren Planungen ist bis spätestens 11. Dezember 2026 einzureichen.
Für die individuelle Antragsberatung können sich Interessierte gerne an Frau Anneliese Schulz wenden, Telefon 03841 251-4105, per E-Mail an kulturfoerderung@wismar.de.