Guthabenkarte soll den lokalen Einzelhandel stärken
Die Verwaltung der Hansestadt Wismar hat zum 1. Januar 2026 die leistungsorientierte Bezahlung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu geregelt. Bislang wurde diese tariflich vorgesehene Zahlung einmal jährlich mit dem Dezember-Entgelt ausgezahlt.
Seit Beginn des Jahres 2026 erfolgt die Auszahlung in einer anderen Form. Grundlage hierfür sind bestehende Wahlmöglichkeiten im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Gemeinsam mit dem Personalrat wurde durch den Abschluss einer Dienstvereinbarung entschieden, eine Alternative zu nutzen. Die Höhe der Leistungen bleibt unverändert, es handelt sich um eine Umstellung, nicht um eine zusätzliche Vergütung.
Die Mittel werden nun monatlich als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug zur Verfügung gestellt. Hierfür wird ein Grundbetrag von 50 Euro pro Monat auf eine Guthabenkarte gebucht. Zusätzliche Buchungen erfolgen unterjährig. Nach einem Auswahlverfahren wurde ein Anbieter mit der Umsetzung beauftragt.
Ein besonderer Fokus liegt auf der regionalen Verwendung. Die Karte kann im Postleitzahlengebiet 23 sowie in angrenzenden Regionen, unter anderem in den Gebieten 19 und 18, bei teilnehmenden Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Ziel ist es, neben der Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugleich die regionale Wirtschaft zu stärken.
"Wir freuen uns, wenn noch mehr Geschäfte aus Wismar mitmachen, dann profitieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt und der lokale Einzelhandel gleichermaßen davon", sagt Bürgermeister Thomas Beyer.
Unternehmen, die Akzeptanzstelle werden möchten, können sich an die Stadtverwaltung, Amt für Personal, Organisation und IT, wenden. Kontakt: Telefon 03841 251-1100, per E-Mail an MOhlerich@wismar.de. Erste Unternehmen haben sich bereits auf Hinweis aus den Reihen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf Initiative des Citymanagements gemeldet.