Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb bietet Laubsäcke für die Entsorgung von Straßenbaumlaub an

Quelle: Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar

In der Zeit vom 14. September bis zum 30. November 2026 können spezielle Laubsäcke zur Entsorgung von Straßenbaumlaub gegen eine Gebühr von 10 Euro pro 20 Stück von Bürgerinnen und Bürgern erworben werden, deren Grundstücke durch den starken Laubanfall von anliegenden Straßenbäumen besonders beeinträchtigt sind.

Der Verkauf der Laubsäcke erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten ausschließlich im Servicebereich des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes (EVB) in Wismar, Werftstraße 1: montags, dienstags und donnerstags jeweils von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr. Kartenzahlungen und Barzahlungen sind möglich.

Um einen unrechtmäßigen Erwerb beziehungsweise einen mehrfachen Verkauf ausschließen zu können, erfolgt beim Kauf eine Kontrolle des Personalausweises. Für diese notwendige Regelung bittet der EVB um Verständnis.

Bitte beachten: Die Laubsäcke dürfen ausschließlich für die Entsorgung von Straßenbaumlaub verwendet werden. Eine Nutzung für andere Garten- oder Haushaltsabfälle ist nicht zulässig.

Die gefüllten Laubsäcke sind am jeweiligen Entsorgungstag der Biotonne zusammen mit der Biotonne am Straßenrand bereitzustellen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Säcke so aufgestellt werden, dass sie vor Feuchtigkeit geschützt sind und nicht durch Witterungs- oder andere Umwelteinflüsse beschädigt werden oder so feucht werden, dass sie nicht mehr eingeladen werden können. Auch sind nur die speziell für diesen Entsorgungsweg ausgegebenen und gekennzeichneten Säcke zu verwenden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EVB sind angehalten, sowohl den Inhalt der Säcke als auch deren ordnungsgemäße Bereitstellung zu kontrollieren. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, bleiben die Säcke stehen. In diesem Fall muss der Verursacher beziehungsweise die Verursacherin den Inhalt eigenständig aussortieren oder als neu einzustufenden Abfall kostenpflichtig beim Abfallwirtschaftshof in Müggenburg entsorgen.

Die Abfuhr der Laubsäcke erfolgt dann bis einschließlich 50. Kalenderwoche.

Um eine reibungslose und ordnungsgemäße Entsorgung des Straßenbaumlaubs gewährleisten zu können, bittet der EVB alle Nutzerinnen und Nutzer, diese Vorgaben zu beachten.