Bäderregelung und die Folgen für den Einzelhandel
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald bezüglich der Bäderregelung hat konkrete Auswirkungen, z.B. auf Galeria Karstadt Wismar.
Bürgermeister Thomas Beyer äußert sich zu dem Vorgang: "Nach dem von Verdi herbeigeführten Urteil gegen den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern ist klar zu sagen, dass die Hansestadt Wismar an der Seite der Beschäftigten steht, die in diesen wirtschaftlich ohnehin nicht einfachen Zeiten um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Ich hoffe, dass wir bezüglich der Sonntagsöffnungszeiten eine schnelle Lösung, gemeinsam mit dem Land, herbeiführen können. Wir hatten uns bereits im vergangenen Jahr diesbezüglich an das Wirtschaftsministerium gewandt, da auch die jetzt durch das Gericht gekippte Regelung bei Einzelhändlern Probleme verursacht hatte, etwa in der Adventszeit. Es war bereits ein Termin mit dem Wirtschaftsminister avisiert, dieser wird durch seinen Unfall leider etwas nach hinten rutschen, ich gehe aber davon aus, dass wir zeitnah das Gespräch führen werden und die Landesregierung hoffentlich eine schnelle Lösung findet."
Senator René Domke ergänzt: "Der Einzelhandel in Wismar lebt sehr stark auch vom Tourismus. Die politische Entscheidung, dass hier mehr ermöglicht werden sollte, ist richtig und es müssen nun zügig rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden. Am Ende ist es sehr bitter, dass eine Gewerkschaft hier durch die Klage Arbeitsplätze gefährdet. In der heutigen Zeit, in der der lokale Einzelhandel stark unter Druck ist, muss eine Interessensabwägung im Sinne der Wirtschaftlichkeit erfolgen und eine Liberalisierung der Öffnungszeiten ist da ein wichtiger Baustein. In jedem Fall sollte der Erhalt der Arbeitsplätze stets im Vordergrund stehen."