Ausschreibung des kommunalen Grundstücks in Wismar West 

Quelle: Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften

Die Hansestadt Wismar schreibt ein kommunales Grundstück in Wismar West zur Bebauung innerhalb eines Mischgebietes aus:

Hinter dem Lembkenhof

Flurstücke 3454/7, 3453/6 und 3452/11 der Flur 1, Gemarkung Wismar zur Gesamtgröße von 2.893  

Kaufpreis: 154.315,50 Euro (Mindestgebot)

Besichtigungstermin: nach Vereinbarung möglich

Das Grundstück ist bebaut mit einem ehemaligen Verwaltungsgebäude (eingeschossig, teilweise unterkellert) und Reihengaragen. Es befindet sich im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer: 08/91 „Lembkenhof“ und hier innerhalb des Mischgebietes MI-4. Dessen Bestimmungen können auf der Homepage der Hansestadt Wismar eingesehen werden (https://www.wismar.de/Leben-in-Wismar/Bauen-Wohnen/Stadtplanung/Bebauungspläne). 
Der rückwärtige Teil der Flurstücke 3453/6 und 3454/7 befindet sich außerhalb der festgesetzten Baulandfläche und ist als private Grünfläche festgesetzt.
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach Paragraf 6 Baunutzungsverordnung. Allgemein zulässig sind hier gemäß Paragraf 6 Absatz 1 Baunutzungsverordnung Wohnnutzungen und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, wobei die Mischung bei den Nutzungsarten bezogen auf das MI-4 Gebiet ausgewogen sein muss.
Die zulässigen Nutzungen sind Wohngebäude; Geschäfts- & Bürogebäude; Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes; sonstige Gewerbebetriebe; Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Gartenbaubetriebe.

Diese Nutzungen sind allerdings nur zulässig, wenn sie keinen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden, welche nach der Eigenart des Baugebietes unzumutbar sind. Daher sind aufgrund des Störfallbetriebes Werft im nördlichen Grundstücksbereich schutzbedürftige Nutzungen (zum Beispiel Wohnen, Pflege et cetera) unzulässig. Eine gewerbliche Nutzung im nördlichen Grundstücksteil würde hingegen, bei Beachtung der ausgewogenen Mischung innerhalb der MI, aus immissionsschutz-rechtlicher Sicht genehmigungsfähig sein.
Es wird seitens der Hansestadt Wismar empfohlen, vor dem Erwerb des Grundstückes, durch Vorlage des durch den Erwerber geplanten konkreten Nutzungskonzeptes, im Rahmen einer Voranfrage Rechtssicherheit zu erlangen.

Für das Grundstück wurde ein Verkehrswertgutachten erstellt. Dabei wurden die geschätzten Abriss- und Entsorgungskosten für die Aufbauten bereits berücksichtigt. Alle Unterlagen können nach vorheriger Anmeldung in den Diensträumen der Abteilung Liegenschaften eingesehen werden.


Vertraglich wird Folgendes vereinbart:


  1. Der Käufer wird verpflichtet, die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude innerhalb einer angemessenen Frist auf eigene Kosten niederzulegen. Danach hat der Käufer 6 Monate nach Beurkundung des Vertrages Zeit, um einen genehmigungsfähigen Bauantrag einzureichen. Nach Erteilung der Baugenehmigung muss das Bauvorhaben dann innerhalb von 3 Jahren fertiggestellt werden.
  2. Die Hansestadt Wismar behält sich in diesem Zusammenhang ein Wiederkaufsrecht vor, welches die Einhaltung der zuvor genannten Auflagen mittels der Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch sichert.
  3. Weiterhin wird eine Mehrerlösklausel für 10 Jahre vereinbart.
  4. Zuzüglich zum oben genannten Kaufpreis werden insbesondere folgende Kosten vom Käufer getragen: Kosten der Niederlegung des Gebäudes und der Reihengaragen, des Verkehrswertgutachtens (bereits im Mindestgebot enthalten) und die Kosten des Kaufvertrages und dessen Durchführung. 
  5. Die Versorgungsleitungen für das Grundstück sind in der angrenzenden Straße „Hinter dem Lembkenhof“ vorhanden. Sämtliche zur Erschließung erforderlichen Hausanschlüsse sind durch den Käufer auf seine Kosten herzustellen.
  6. Mit Annahme des Gebotes ist vom Erwerber innerhalb von 14 Kalendertagen eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3.000,00 Euro zu entrichten. Die Reservierungsgebühr wird bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages vollständig auf den Kaufpreis angerechnet.  Erteilt die Hansestadt Wismar dem Erwerber keinen Zuschlag oder kommt der Kaufvertrag aus Gründen, die der Erwerber nicht zu vertreten hat, nicht zustande, wird die Reservierungsgebühr unverzüglich und vollständig zurückerstattet. Kommt der Kaufvertrag nach Zuschlag aus Gründen, die der Erwerber zu vertreten hat, nicht zustande, verfällt die Reservierungsgebühr zugunsten der Hansestadt Wismar. 


Das Grundstück wird zum oben genannten Mindestgebot ausgeschrieben und zum Höchstgebot veräußert. Alle mit der Veräußerung des Grundstücks verbundenen Kosten trägt ebenfalls der Käufer.

Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung – im verschlossenen Umschlag – bei der 

Hansestadt Wismar
Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften
Abteilung Liegenschaften 
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar

einzureichen. Hierzu ist der Briefkasten im Rathaus zu nutzen. Die Gebote können auch direkt in den Diensträumen der Abteilung Liegenschaften abgegeben werden.

Der Umschlag muss die deutlich lesbare Aufschrift tragen: Grundstücksangebot „Hinter dem Lembkenhof“ – Nicht öffnen!

Gebote die unter dem Mindestgebot von 154.315,50 Euro liegen oder aus denen der gebotene Kaufpreis nicht eindeutig erkennbar ist, sodass andere Unterlagen herangezogen werden müssen, werden nicht berücksichtigt.
Es besteht für den Höchstbietenden kein Rechtsanspruch auf Erwerb des Grundstücks oder Entschädigungen für entstandene Aufwendungen. 
Die Hansestadt Wismar bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei.


Weitere Auskünfte erteilt:     

Frau Steller, Telefon: 03841 251-1632, E-Mail: JSteller@wismar.de 


Hinweise

Für den Inhalt und die Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich der Orientierung.