Amtliche Bekanntmachung - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 4 für die Hansestadt Wismar

Quelle: Bauamt, Abteilung Planung

Betrifft:     Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Hansestadt Wismar Stufe 4
Hier:          Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3

Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am 30.04.2026 gebilligte und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmte Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Hansestadt Wismar Stufe 4 bestehend aus 

  • Entwurf der Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 4
  • Lageplan
  • Lärmkarte Lden (Lärmindex der durchschnittlichen Lärmbelastung über den gesamten Tag)
  • Lärmkarte Lnight (Lärmindex der durchschnittlichen Lärmbelastung über den Nachtzeitraum 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)

sind in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 auf der Internetseite der Hansestadt Wismar unter der Adresse: https://www.wismar.de/Beteiligung-der-Öffentlichkeit/ zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden (Montag und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. Obergeschoss, Flur C öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während des genannten Auslegungszeitraums besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und es können von allen an der Planung interessierten Personen Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich (postalisch, per E-Mail an bauamt@wismar.de, per Niederschrift im Bauamt) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Lärmaktionsplans der Hansestadt Wismar Stufe 4 unberücksichtigt bleiben. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). 
Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der  Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) zu entnehmen, welches mit den Veröffentlichungsunterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme verfügbar ist. 

Bei Fragen kann sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin (Frau Mammitzsch, Kopenhagener Straße 1, 23968 Wismar, Telefon: 03841 251-6027, E-Mail: KMammitzsch@wismar.de) gewendet werden.

Wismar, den 23.05.2026
Hansestadt Wismar
Der Bürgermeister, Bauamt, Abt. Planung