Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für die am 26. April 2026 durchgeführte Stichwahl zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Hansestadt Wismar

Quelle: Ordnungsamt, Sachgebiet Wahlen

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2026 folgendes Wahlergebnis für die am 26. April 2026 durchgeführte Stichwahl zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Hansestadt Wismar festgestellt:

  1. Zahl der Wahlberechtigten:  34.301
  2. Zahl der Wählerinnen und Wähler:  17.395
  3. Zahl der ungültigen Stimmen:  121       
  4. Zahl der gültigen Stimmen: 17.274                        
  5. Zahl der gültigen Stimmen für die Bewerberin und den Bewerber:
    Junge, Frank Michael (SPD), 11.785, (68,2 %)
    Medrow, Manuela (AfD), 5.489, (31,8 %)

Nach § 67 Absatz 2 Satz 7 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183) ist als hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. als hauptamtlicher Bürgermeister gewählt, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Der Gemeindewahlausschuss stellte fest, dass Frank Michael Junge die höchste Stimmenzahl erhalten hat und damit als hauptamtlicher Bürgermeister gewählt ist.

Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses, bei einer Stichwahl des endgültigen Wahlergebnisses, Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen und Bewerbern zu.

Wismar, den 28.04.2026

gezeichnet
Andrea Sydow
Gemeindewahlleiterin