Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Wallensteingraben-Küste" KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Quelle: Wasser- und Bodenverband »Wallensteingraben-Küste« - Körperschaft des öffentlichen Rechts

Der Wasser- und Bodenverband informiert, dass im gesamten Verbandsgebiet die gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung in der Zeit vom 15. Juli 2026 bis 31. März 2027 durchgeführt werden.
Hierzu zählen insbesondere Sohlkrautung und Böschungsmahd und Beseitigung von Hindernissen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Grundräumungen und Holzung können in der Zeit vom 01. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027 anfallen.
Die Arbeiten werden gemäß Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern gemäß aktueller Fassungen ausgeführt und sind von Grundstückseigentümern und Dritten zu dulden.
Allen Grundstückseigentümern, Nutzern und Fischereiberechtigten wird hiermit die Möglichkeit auf Anhörung zur mündlichen und schriftlichen Äußerung in den Diensträumen am Wehberg 17 in 23972 Dorf Mecklenburg unter Telefon 03841 327580/E-Mail: wbv_wismar@wbv-mv.de gewährt.
Weitere Informationen sind der Homepage unter https://www.wbv-wallensteingraben-kueste.de/ zu entnehmen.

gez. G. Jung -Verbandsvorsteher-