Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2024 der Hansestadt Wismar

Quelle: Amt für Finanzverwaltung, 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement

Die Bürgerschaft hat den Gesamtabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2024 gemäß § 61 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Sitzung am 24.09.2026 zur Kenntnis genommen.