- Bei Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeuges nach einer Stilllegung auf den gleichen Halter ist mitzubringen:
- Fahrzeugbrief bzw. ZB II
- Abmeldebescheinigung
- Nachweis über die Gültigkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung
- Versicherungsbestätigung
- Personalausweis
- Kennzeichen, wenn noch vorhanden