Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
- Sie die Pass- und Visumpflicht erfüllen,
- der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist,
- kein Ausweisungsgrund vorliegt und
- Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
Außerdem müssen Sie
- die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration erfüllen und
- einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben.
Voraussetzung ist auch, dass die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat, sofern durch Verordnung nichts anderes geregelt ist.