Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind:
- Studium an einer
- staatlichen oder
- staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
- vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Berufsakademie, Studienkolleg)
- Studium als Hauptzweck des Aufenthalts
Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
Sprachprüfung
auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungsstudium oder Promotion
praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung oder üblich sind)
- Ihr Lebensunterhalt und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.