Senatorin und Senator der Hansestadt Wismar
Gemäß § 11 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28. März 2013 bestimmt die Bürgerschaft die Stellvertretung des Bürgermeisters durch die Wahl von zwei Personen. Diese vertreten den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung.
Die Bürgerschaft wählt als erste Stellvertretung eine Beigeordnete oder einen Beigeordneten.
Diese Person ist hauptamtlich tätig und wird für sieben Jahre und sechs Monate gewählt.
Die oder der Beigeordnete hat die Funktion der ersten Stellvertretung des Bürgermeisters.
Darüber hinaus wählt die Bürgerschaft aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters für die Wahlperiode der Bürgerschaft.
Diese Person übt die Stellvertretung ehrenamtlich aus.
Die erste und zweite Stellvertretung des Bürgermeisters führen die Dienstbezeichnung „Senatorin“ oder „Senator“.
Der 1. Stellvertreter, Herr René Domke, ist hauptamtlicher Beigeordneter und führt das Dezernat für Bauwesen und kommunale Betriebe.
Herr René Domke: Detailseite
Senator
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
Die 2. Stellvertreterin ist Amtsleiterin des Amtes für Finanzverwaltung und übt die Stellvertreterfunktion ehrenamtlich aus.
Frau Heike Bansemer: Detailseite
Amtsleiterin / Senatorin / 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar