Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Gemäß § 12 Landesplanungsgesetz (LPlG) wird das Land Mecklenburg-Vorpommern in die vier Planungsregionen Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg / Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern gegliedert. In jeder dieser Planungsregionen besteht die gesetzliche Pflicht, einen Regionalen Planungsverband zu bilden. Sie sind Zusammenschlüsse der Landkreise und kreisfreien Städte der jeweiligen Region.
Regionaler Planungsverband Westmecklenburg: Detailseite
c/o Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Wismarsche Straße 159
D-19053 Schwerin
Ausführliche Informationen finden Sie unter Regionaler Planungsverband Westmecklenburg.
https://www.region-westmecklenburg.de/