Stellenbesetzungsverfahren

Informationen zum Datenschutz in der Hansestadt Wismar (gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung)

Verarbeitungstätigkeit: Personalsachbearbeitung in Stellenbesetzungsverfahren


Vorbemerkung

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg Vorpommern und an bestehende Spezialgesetze. Dies bedeutet auch, dass wir nicht mit Ihren Daten handeln oder diese unbefugt weitergeben. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.
Im Folgenden möchten wir Ihnen erklären, wie wir mit Ihren persönlichen Daten umgehen.

1. Wer sind die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung?

Angaben zum Verantwortlichen

Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister
Amt für Zentrale Dienste, Abteilung Personalverwaltung
23966 Wismar, Am Markt 1
Telefon 03841 251-1020
mohlerich@wismar.de
www.wismar.de

Angaben zur Person des Datenschutzbeauftragten

Aufsichtsbehörde

2. Warum brauchen wir Ihre Daten?

Die personenbezogenen Daten, die Bewerberinnen und Bewerber angeben, werden erhoben und verarbeitet, um die Bewerbungen zu bearbeiten und Stellenbesetzungsverfahren durchzuführen. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG), sodass jede Bewerbung nach diesen Kriterien beurteilt werden muss.
Aus Rechtsschutzgründen werden die Daten zudem verarbeitet um geltend gemachte Rechtsansprüche aus den jeweiligen Stellenbesetzungsverfahren abzuwehren. Mit dem Einreichen / der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu.

3. Welche Daten brauchen wir?

Beschäftigtendaten (u.a. Name, Adressdaten, Zeugnisse, Zertifikate), die Sie uns mit Ihrer Bewerbung übermitteln.

4. Geben wir Ihre Daten weiter?

Die Weitergabe der Daten erfolgt nur innerhalb der Stadtverwaltung Wismar und nur an die Interessenvertretungen und Fachvorgesetzten, die am konkreten Auswahlprozess mitwirken. Es erfolgt keine Übermittlung der Daten an Drittländer

5. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden bei der Hansestadt Wismar solange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Speicherung der Daten von Bewerbungsverfahren erfolgt für maximal sechs Monate.

6. Was sind Ihre Rechte?

Sie haben ein Recht auf:
a) Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO),
b) auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft,
d) auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
e) auf Widerspruch (Artikel 21 DS-GVO),
f) auf Widerruf bei Einwilligungen,
g) auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (siehe oben).

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