Kosten für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz des  Bundes:  51,00 Euro bis 256,00 Euro

  • Führungszeugnis: 13,00 Euro
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
  • Unterrichtungsnachweis durch die IHK
  • Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.