Kosten für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz des Bundes: 51,00 Euro bis 256,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Unterrichtungsnachweis durch die IHK
- Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.