Hinweise und Informationen
Sollten Sie Interesse am Erwerb einer kommunalen Immobilie haben, informieren wir Sie gern über das aktuelle Angebot.
- Die Hansestadt Wismar beabsichtigt die in Ihrem Eigentum befindlichen Immobilien, die sie nicht für kommunale Zwecke benötigt, zu privatisieren.
- Ziel ist eine durchgreifende Modernisierung und Instandsetzung bzw. Neubebauung entsprechend den städtebaulichen und denkmalpflegerischen Belangen.
Die Vorbereitung und Durchführung der Privatisierung der kommunalen Grundstücke im Sanierungsgebiet „Altstadt“ erfolgt seitens der Hansestadt Wismar, Abt. Liegenschaften und Kirchen, gemeinsam mit dem Sanierungsträger DSK.
- Hier können die für eine Veräußerung vorgesehenen Immobilien gesichtet und auch entsprechende Anträge gestellt werden.
- Der Kaufpreis der jeweiligen Liegenschaft wird durch die Erstellung eines amtlichen Verkehrswertgutachten ermittelt.
- Die Vergabe der Objekte erfolgt im Grundsatz über öffentliche Ausschreibung.
- Im Rahmen des Verfahrens ist durch den Bewerber ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen sowie die Finanzierung nachzuweisen.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
- bestehende Miet- und Pachtverhältnisse sind vom Käufer zu übernehmen.
- im Kaufvertrag ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zugunsten der Hansestadt Wismar grundbuchlich zu sichern.
- in der Altstadt besteht die Verpflichtung zur Sanierung innerhalb von 5 Jahren, welches durch eine Vertragsstrafe von 10% des Kaufpreises (mindestens 5 Tausend Euro) abgesichert wird
Weitere Anfragen richten Sie bitte an:
Abteilung Liegenschaften: Detailseite
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
oder
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH: Detailseite
Sanierungsträger der Hansestadt Wismar
Regionalbüro Wismar
Hinter dem Chor 9
23966 Wismar