Gebühr:
EUR 10,00
Gebühr:
EUR 13,00
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Weitere Informationen
Zuschlag für die digitale Lichtbildaufnahme in der Behörde
Gebühr: EUR 6,00
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- Der Bürgermeister -
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