Entgelte
Für die Nutzung folgender touristischer Einrichtungen sind seit dem 1.11.2014 Entgelte zu entrichten:
- für den Besuch der Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche,
- für die geführte Turmbesteigung des Kirchturmes von St. Marien
- die Filmvorführung in der Ausstellung von St. Marien.
Es können Einzeltickets oder wismarPLUS für die Nutzung erworben werden.
Entgeltordnung für die Nutzung touristischer Einrichtungen in der Hansestadt Wismar: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 03.06.2025,
In Kraft ab: 01.07.2025,
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