Beurkundung von Sterbefällen

Die Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen können von Bestattern in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder per Post zugesandt werden. Eine Beurkundung erfolgt nach der Vorlage aller notwendigen Unterlagen. Dies gilt auch für auswärtige Bestattungsunternehmen.

Bitte bereiten Sie die Unterlagen sorgfältig vor, um Rückfragen zu vermeiden.

Nach erfolgter Beurkundung erhalten Sie die Sterbeurkunden und die eingereichten Unterlagen dann gegen Rechnung per Post.