| Beschlüsse der 8. Sitzung der Bürgerschaft am 17.02.2005 |
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Verwaltungsmodernisierungsgesetz Mit einem einstimmigen Beschluss wurde die Bürgermeisterin beauftragt, die Stellungnahme der Verwaltung der Hansestadt Wismar zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg - Vorpommern dem Innenministerium M-V zu übergeben. Zu dem Gesetzentwurf, der erst seit Mitte November 2004 vorliegt, wurde eine umfassende und detaillierte Stellungnahme erarbeitet, die von der Bürgerschaft in allen Punkten gebilligt wurde. Fazit ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf einseitig zu Lasten der kreisfreien Städte geht. Für die Hansestadt Wismar bringt er nur Nachteile, zumal Wismar nicht als Kreissitz vorgesehen ist. Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Reform auch Vorteile für Wismar bringt, ist der Gesetzentwurf abzulehnen. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat sich mehrfach mit der Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern befasst und dazu folgende Beschlüsse gefasst: In ihrer heutigen Sitzung hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossen, Ihnen diesen Brief zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuzusenden. Wir erwarten demzufolge, dass dieses Gesetz in der vorliegenden Form nicht verabschiedet wird. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass dies nicht bedeutet, dass sich die Bürgerschaft sinnvollen Reformen verschließt. Dies haben wir in der Vergangenheit durch zahlreiche Initiativen (siehe Zusammenarbeit mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg) unter Beweis gestellt. Eine Verwaltungs- und Gebietsreform muss vor allem eines berücksichtigen - die Stärkung der Zentren des Landes. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Der Präsident der Bürgerschaft hat diesen Brief am 18. Februar 2005 dem Ministerpräsidenten des Landes M-V übermittelt. |
| Vorschlagslisten für das Oberverwaltungsgericht Greifswald und das Verwaltungsgericht Schwerin zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Wahlperiode 2005-2009 In die Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht Greifswald wurden die Bewerber Gerd Dietrich, Angelika Rockel und Eberhard Udem aufgenommen. Folgende Damen und Herren sind in der Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Schwerin: Die Wahlausschüsse beim Oberverwaltungsgericht Greifswald bzw. beim Verwaltungsgericht Schwerin werden im Frühjahr dieses Jahres zusammentreten, um aus den Vorschlagslisten aller Kreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns die ehrenamtlichen Richter für die kommenden vier Jahre zu wählen. |
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Betrieb einer integrierten Leitstelle für die Erledigung der Aufgaben nach dem Rettungsdienstgesetz in der Landeshauptstadt Schwerin Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den vorliegenden Vertrag mit der Landeshauptstadt Schwerin abzuschließen.
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| Erhöhung des Stammkapitals der Sanierungsgesellschaft der Hansestadt Wismar mbH
Als Vertreterin des Alleingesellschafters Hansestadt Wismar, wurde die Bürgermeisterin ermächtigt in der Gesellschafterversammlung die Erhöhung des Stammkapitals der Sanierungsgesellschaft von gegenwärtig 26.000 EURO auf 100.000 EURO zu beschließen. Die Bürgermeisterin soll der Bürgerschaft Bericht erstatten, wenn sie von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hat. Das Stammkapital entspricht damit dem Wert der Gesellschaft. Das wird sich insbesondere bei der Aufnahme von Krediten auf dem Kapitalmarkt unmittelbar auswirken.
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| Jahresabschluss des Städtischen Krankenhauses zum 31. Dezember 2003
Entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Krankenhauses Wismar wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 bestätigt.Der Krankenhausleitung wurde für das Wirtschaftsjahr 2003 die Entlastung erteilt. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.600.888,84 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
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| Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
| Ergebnisse und Empfehlungen des zeitweiligen Krankenhausausschusses
Die Ergebnisse und Empfehlungen des zeitweiligen Krankenhausausschusses, einem Sonderausschuss der Bürgerschaft, der sich von September 2004 bis Februar 2005 insbesondere mit der finanziellen Situation des städtischen Krankenhauses befasste, wurden beschlossen. Weiterhin geht es in dem Beschluss um eine Entscheidungsfindung für eine zukünftige Rechtsform dieses städtischen Eigenbetriebes. Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, mit Unterstützung qualifizierter Berater einen Partner für das Krankenhaus zu suchen und der Bürgerschaft Angebote mit einer Entscheidungsempfehlung vorzulegen. Im März 2005 soll sie erstmals über Ergebnisse berichten. Danach ist die Bürgerschaft monatlich zu informieren. Der Ausschuss hat auf Beschluss der Bürgerschaft seine Arbeit beendet.
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Quelle: Büro der Bürgerschaft